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438_1983 AT

438. Verordnung: Die nach dem Studienförderungsgesetz 1983 zu verwendenden Formblätter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 438. Verordnung: Die nach dem Studienförderungsgesetz 1983 zu verwendenden Formblätter

Auf Grund der §§ 17 Abs. 4 und 30 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

§ 1. Für Anträge auf Gewährung und Erhöhung

einer Studienbeihilfe ist das Formular nach dem

Muster der Anlage 1 zu verwenden.

§ 2. Für den Antrag auf Gewährung eines Begabtenstipendiums

ist das Formular nach dem Muster

der Anlage 2 zu verwenden.

§ 3. Für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit

sind Formulare nach dem Muster der Anlagen

3, 4 und 5 zu verwenden.

§ 4. Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers

für Unterricht und Kunst vom 17. September

1971, BGBl. Nr. 392, über die nach dem Studienförderungsgesetz

zu verwendenden Formblätter,

tritt außer Kraft.

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