438_1983
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438. Verordnung: Die nach dem Studienförderungsgesetz 1983 zu verwendenden Formblätter
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 438. Verordnung: Die nach dem Studienförderungsgesetz 1983 zu verwendenden Formblätter
1983_438_0 438. Verordnung: Die nach dem Studienförderungsgesetz 1983 zu verwendenden Formblätter
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Auf Grund der §§ 17 Abs. 4 und 30 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
§ 1. Für Anträge auf Gewährung und Erhöhung
einer Studienbeihilfe ist das Formular nach dem
Muster der Anlage 1 zu verwenden.
§ 2. Für den Antrag auf Gewährung eines Begabtenstipendiums
ist das Formular nach dem Muster
der Anlage 2 zu verwenden.
§ 3. Für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit
sind Formulare nach dem Muster der Anlagen
3, 4 und 5 zu verwenden.
§ 4. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung und des Bundesministers
für Unterricht und Kunst vom 17. September
1971, BGBl. Nr. 392, über die nach dem Studienförderungsgesetz
zu verwendenden Formblätter,
tritt außer Kraft.