438. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- oder
Beitrittsurkunden zum Protokoll zur Änderung
des Abkommens zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im Internationalen
Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am
12. Oktober 1929 (BGBl. Nr. 161/1971, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 418/1976), hinterlegt.
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
Tonga 21. Feber 1977
Finnland 25. Mai 1977
Türkei . März 1978
Libanon 10. Mai 1978
Chile 2. März 1979
Monaco 9. April 1979
Seychellen 24. Juni 1980
Togo 2. Juli 1980
Koreanische Demokratische
Volksrepublik 4. November 1980
Bangladesh und Simbabwe haben erklärt, sich
auf Grund der durch Pakistan bzw. das Vereinigte
Königreich erfolgten Ausdehnung des Geltungsbereiches
auf ihre Gebiete durch die Bestimmungen
des Abkommens als gebunden zu betrachten.