438. Beschluß Nr. 8/1980 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 8/80
(In der 13. gemeinsamen Sitzung am
10. Juli 1980 gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES
ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. In Abschnitt I der Liste A des Anhangs B
a) wird ein „aus" vor der Tarifnummer 59.17
und folgender Text als Ergänzung zur
Warenbezeichnung eingefügt: „ , ausgenommen
Polierscheiben und -ringe, andere als
aus Filz";
b) wird nachstehende Position samt den dazugehörigen
Texten nach der in a) erwähnten
Position eingefügt
2. In Abschnitt I der Liste B des Anhanges B werden folgende neue Positionen samt den dazugehörigen
Texten entsprechend ihrer numerischen Ordnung eingefügt
3. Die in diesem Beschluß enthaltenen Abänderungen treten mit 1. Oktober 1980 in Kraft.
4. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.