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438_1980 AT

438. Beschluß Nr. 8/1980 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 438. Beschluß Nr. 8/1980 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 8/80

(In der 13. gemeinsamen Sitzung am

10. Juli 1980 gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS B DES

ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. In Abschnitt I der Liste A des Anhangs B

a) wird ein „aus" vor der Tarifnummer 59.17

und folgender Text als Ergänzung zur

Warenbezeichnung eingefügt: „ , ausgenommen

Polierscheiben und -ringe, andere als

aus Filz";

b) wird nachstehende Position samt den dazugehörigen

Texten nach der in a) erwähnten

Position eingefügt

2. In Abschnitt I der Liste B des Anhanges B werden folgende neue Positionen samt den dazugehörigen

Texten entsprechend ihrer numerischen Ordnung eingefügt

3. Die in diesem Beschluß enthaltenen Abänderungen treten mit 1. Oktober 1980 in Kraft.

4. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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