438_1979
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438. Beschluß Nr. 3/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 438. Beschluß Nr. 3/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1979_438_0 438. Beschluß Nr. 3/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DER BEILAGE 8 ZUM
ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Abs. 5 des Übereinkommens
und auf Artikel 6 Abs. 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 4/1979 Der Beschluß Nr. 4/1979 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 437/1979 verlautbart ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Dieser Beschluß tritt mit sofortiger Wirksamkeit
in Kraft.
3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.