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438_1979 AT

438. Beschluß Nr. 3/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 438. Beschluß Nr. 3/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DER BEILAGE 8 ZUM

ANHANG B DES ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Abs. 5 des Übereinkommens

und auf Artikel 6 Abs. 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 4/1979 Der Beschluß Nr. 4/1979 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 437/1979 verlautbart ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Dieser Beschluß tritt mit sofortiger Wirksamkeit

in Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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