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438_1972 AT

438. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 438. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet

des Zollwesens sind folgende weitere Staaten dem

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr

von Berufsausrüstung samt dessen Anlagen A, B

und C (BGBl. Nr. 1/1963, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 316/

1967) beigetreten

Tag der Hinterlegung

Staaten: der Beitrittsurkunde

Australien 4. Dezember 1967

Rumänien 26. März 1968

Island 8. Dezember 1970

Südafrika 28. September 1971

Tunesien 21. April 1972

Algerien 5. September 1972

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