Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
437_1991 AT

437. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 437. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und

dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des

ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit

höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen

(Kunststoff) (BGBl. Nr. 235/1986)

wurde seitens der für das ADR zuständigen

Behörde der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat am 1. Juli 1991 von diesem

Widerruf Kenntnis erlangt; die Vereinbarung ist

demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →