437_1991
AT
437. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 437. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
1991_437_0 437. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff)
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird
kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und
dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des
ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit
höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen
(Kunststoff) (BGBl. Nr. 235/1986)
wurde seitens der für das ADR zuständigen
Behörde der Bundesrepublik Deutschland widerrufen.
Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft
und Verkehr hat am 1. Juli 1991 von diesem
Widerruf Kenntnis erlangt; die Vereinbarung ist
demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.