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437_1982 AT

437. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 437. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung

haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln

über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr

(Warschauer Abkommen) (BGBl. Nr. 286/

1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 417/1976) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Oman 6. August 1976

Türkei 25. März 1978

Chile 2. März 1979

Uruguay 4. Juli 1979

Seychellen 24. Juni 1980

Bangladesh, Botswana, Simbabwe und Tonga

haben erklärt, sich auf Grund der durch Pakistan

bzw. das Vereinigte Königreich erfolgten Ausdehnung

des Geltungsbereiches auf ihre Gebiete durch

die Bestimmungen des Abkommens als gebunden

zu betrachten.

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

hat Chile den im Zusatzprotokoll vorgesehenen

Vorbehalt zu Artikel 2 des Abkommens erklärt.

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