437. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden
zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln
über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr
(Warschauer Abkommen) (BGBl. Nr. 286/
1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 417/1976) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Oman 6. August 1976
Türkei 25. März 1978
Chile 2. März 1979
Uruguay 4. Juli 1979
Seychellen 24. Juni 1980
Bangladesh, Botswana, Simbabwe und Tonga
haben erklärt, sich auf Grund der durch Pakistan
bzw. das Vereinigte Königreich erfolgten Ausdehnung
des Geltungsbereiches auf ihre Gebiete durch
die Bestimmungen des Abkommens als gebunden
zu betrachten.
Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
hat Chile den im Zusatzprotokoll vorgesehenen
Vorbehalt zu Artikel 2 des Abkommens erklärt.