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436_2002 AT

436. Verordnung: Änderung der Überschwemmungs-Interventionsgetreide-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 436. Verordnung: Änderung der Überschwemmungs-Interventionsgetreide-Verordnung – ÜIG

Auf Grund des § 99 des Marktordnungsgesetzes (MOG) 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert

durch das BGBl. I Nr. 108/2001, wird verordnet

Die Überschwemmungs-Interventionsgetreide-Verordnung, BGBl. II Nr. 355/2002, wird wie folgt

geändert

1. Nach § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Im Falle eines bis 15. Oktober 2002 nicht beantragten Restbestandes der in § 3

ausgeschriebenen Getreidemenge erstreckt sich die Frist zur Antragstellung gemäß Abs. 1 bis

16. Dezember 2002.“

2. § 9 erster Satz lautet

„Im Falle der Überschreitung der für diese Ausnahmeregelung zur Verfügung stehenden Getreidemenge

erfolgt eine aliquote Kürzung der nach dem 15. Oktober 2002 beantragten Mengen.“

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