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436_1981 AT

436. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Israelitengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 436. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Israelitengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 2. Juli 1981, G 31/79-21, dem

Bundeskanzler zugestellt am 3. September 1981,

den zweiten Halbsastz des § 2 Abs. 1 („in demselben

Gebiete kann nur eine Cultusgemeinde bestehen.")

und den § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom

21. März 1890, RGBl. Nr. 57, betreffend die

Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der

israelitischen Religionsgesellschaft als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. Mai 1982 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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