436. Verordnung: Änderung der 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Allgemeinen
Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,
wird verordnet
Artikel I
Die 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen
Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr.
294/1970, in der Fassung BGBl. Nr. 591/1974
wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. Für statistische Erhebungen an den
Universitäten sind die folgenden Formulare nach
dem Muster der Anlage zu verwenden
HSt 1 Erhebung bei der Immatrikulation von
Inländern, Ausländern oder Staatenlosen
als ordentliche Hörer;
HSt 8 Erhebung bei der Verleihung eines akademischen
Grades sowie bei anderen
Studienabschlüssen (Inländer und Ausländer)."
2. § 2 hat zu lauten
„§ 2. Statistische Erhebungen mittels des Formulars
HSt 1 sind in jedem Semester anläßlich
der Inskription durchzuführen. Statistische Erhebungen
mittels des Formulars HSt 8 sind
laufend durchzuführen."
3. Das HSt 1 der Anlage ist nach dem Muster
der Anlage zu dieser Verordnung zu gestalten.
Das Muster des Formulars HSt 2 hat zu entfallen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. September 1978
in Kraft.