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436_1978 AT

436. Verordnung: Änderung der 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 436. Verordnung: Änderung der 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz

Auf Grund des § 12 Abs. 3 des Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966,

wird verordnet

Artikel I

Die 3. Durchführungsverordnung zum Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr.

294/1970, in der Fassung BGBl. Nr. 591/1974

wird wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„§ 1. Für statistische Erhebungen an den

Universitäten sind die folgenden Formulare nach

dem Muster der Anlage zu verwenden

HSt 1 Erhebung bei der Immatrikulation von

Inländern, Ausländern oder Staatenlosen

als ordentliche Hörer;

HSt 8 Erhebung bei der Verleihung eines akademischen

Grades sowie bei anderen

Studienabschlüssen (Inländer und Ausländer)."

2. § 2 hat zu lauten

„§ 2. Statistische Erhebungen mittels des Formulars

HSt 1 sind in jedem Semester anläßlich

der Inskription durchzuführen. Statistische Erhebungen

mittels des Formulars HSt 8 sind

laufend durchzuführen."

3. Das HSt 1 der Anlage ist nach dem Muster

der Anlage zu dieser Verordnung zu gestalten.

Das Muster des Formulars HSt 2 hat zu entfallen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. September 1978

in Kraft.

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