435_2003
AT
435. Verordnung: 1. Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2003 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 435. Verordnung: 1. Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2003 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
2003_435_2 435. Verordnung: 1. Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2003 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Originalquelle öffnen
Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 Z 6 und 101 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2001, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2003 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende
Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden, BGBl. II Nr. 320/2003, wird wie folgt
geändert
Nach § 2 werden folgende §§ 3 und 4 angefügt