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435_2002 AT

435. Kundmachung: Aufhebung des § 2 der Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Kundmachung: Aufhebung des § 2 der Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2002 zu Zl. V 82/01, dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugestellt am 29. Oktober 2002,

den § 2 der Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen

von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2003 in Kraft.

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