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435_2001 AT

435. Verordnung: Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Verordnung: Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Auf Grund des § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2001, wird verordnet

§ 1. In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

werden einbezogen

1. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Hirschegg;

2. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Oppenberg;

3. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Veitsch;

4. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinden Neuberg an der Mürz, Altenberg

an der Rax, Kapellen und Mürzsteg.

§ 2. § 1 Z 29 der Verordnung BGBl. Nr. 715/1988 wird aufgehoben.

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