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435_1994 AT

435. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 51 Neusiedler Straße im Bereich der Marktgemeinde Gols

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 51 Neusiedler Straße im Bereich der Marktgemeinde Gols

Auf Grund des § 4 Abs. l des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 51 Neusiedler Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Gols wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 8,265 in Form eines Kreisverkehrs bis km 8,326.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Gols aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1042 im Maßstab 1 : 500) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. Nr. 261/1991 — soweit sie den

Zubringer Gols/Weiden der A 4 Ost Autobahn im Anbindungsbereich der B 51 Neusiedler Straße betrifft — abgeändert.

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