435_1989
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435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion
1989_435_0 435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion
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Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 243 Abs. 1 sowie
der Anlage 1 Z 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher
Dienst verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung
über die Grundausbildung für die
Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion,
BGBl. Nr. 342/1985, in der Fassung der
Verordungen BGBl. Nr. 523/1986 und 482/1987
wird wie folgt geändert
§ 7 Z 7 lautet
„7. die Prüfung für Militärluftfahrzeugwarte
I. Klasse hinsichtlich des Fachteiles Luftfahrttechnik
(Z 26 der Anlage);"
Die bisherige Z 7 erhält die Bezeichnung „8".