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435_1989 AT

435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 243 Abs. 1 sowie

der Anlage 1 Z 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes

1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher

Dienst verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

über die Grundausbildung für die

Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion,

BGBl. Nr. 342/1985, in der Fassung der

Verordungen BGBl. Nr. 523/1986 und 482/1987

wird wie folgt geändert

§ 7 Z 7 lautet

„7. die Prüfung für Militärluftfahrzeugwarte

I. Klasse hinsichtlich des Fachteiles Luftfahrttechnik

(Z 26 der Anlage);"

Die bisherige Z 7 erhält die Bezeichnung „8".

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