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435_1987 AT

435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

Auf Grund der §§ 24 bis 35 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes

1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Gesundheit

und öffentlicher Dienst verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

vom 11. Dezember 1981, BGBl.

Nr. 559, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe

H 2 in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 347/1984 wird wie folgt geändert

§ 11 Abs. 2 lautet

„(2) Für Wehrpflichtige, die vor ihrer Ernennung

zu Berufsoffizieren der Verwendungsgruppe H 2

als Zeitsoldaten eine hinsichtlich Dauer, Inhalt,

Aufbau und Erfolgskontrolle dieser Verordnung

entsprechende Offiziersausbildung an der Theresianischen

Militärakademie erfolgreich zurückgelegt

haben, gilt diese Offiziersausbildung, sofern sie

1. vollständig zurückgelegt wurde, als zur

Gänze erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung

für die Verwendungsgruppe H 2,

2. teilweise zurückgelegt wurde, als der entsprechende

Teil dieser Grundausbildung."

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