435. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 18/1975, in
der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 337/
1981, 570/1981 und 115/1984 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur
Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 532/1980, 131/1981, 418/1981, 210/
1982, 271/1983, 529/1983 und 30/1985 wird wie
folgt geändert
1. Im § 2 Abs. 1 lit. a wird nach dem Wort „Heiligenkreuz"
anstelle des Strichpunktes ein Beistrich
gesetzt und angefügt: „Deutschkreutz;".
2. Im § 2 Abs. 2 lit. a wird nach dem Wort „Grametten"
anstelle des Strichpunktes ein Beistrich
gesetzt und angefügt: „Deutschkreutz;".
3. Im Abschnitt B der Anlage zu § 5 wird in der
Spalte 1 „Schärding" durch „Suben" ersetzt.
Artikel II
Die Verordnung tritt mit 1. November 1985 in
Kraft.