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435_1984 AT

435. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaming

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaming

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 25 Erlauftal Straße von km

30,200 (alt) bis km 32,675 (alt) wird, soweit er

durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene — mit Verordnung vom

7. Dezember 1978, BGBl. Nr. 641, bestimmten —

Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich

wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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