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435_1980 AT

435. Beschluß Nr. 10/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Beschluß Nr. 10/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND—EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 10/79

(In der 25. gemeinsamen Sitzung am 13. Dezember

1979 gefaßt)

ZEITPLAN FÜR DIE HERABSETZUNG UND

AUFHEBUNG DES PORTUGIESISCHEN

EINFUHRZOLLES FÜR POLYESTERSPINNSTOFFE

(NUMMER 56.01.01 DES PORTUGIESISCHEN

ZOLLTARIFS)

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. U/1979,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 13/1979 Der Beschluß Nr. 13/1979 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 434/1980 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

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