435_1980
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435. Beschluß Nr. 10/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 435. Beschluß Nr. 10/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1980_435_0 435. Beschluß Nr. 10/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND—EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 10/79
(In der 25. gemeinsamen Sitzung am 13. Dezember
1979 gefaßt)
ZEITPLAN FÜR DIE HERABSETZUNG UND
AUFHEBUNG DES PORTUGIESISCHEN
EINFUHRZOLLES FÜR POLYESTERSPINNSTOFFE
(NUMMER 56.01.01 DES PORTUGIESISCHEN
ZOLLTARIFS)
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. U/1979,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Ratsbeschluß Nr. 13/1979 Der Beschluß Nr. 13/1979 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 434/1980 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.