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435_1972 AT

435. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahnverbindung Wien Süd im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 435. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahnverbindung Wien Süd im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23

Autobahnverbindung Wien Süd wird im Bereich

der Stadt Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Bau-km 7,700 im Anschluß an das bereits

fertiggestellte Verbindungsstück zur A 2 Südautobahn,

führt von dort im Bogen zwischen

den Siedlungen „Wienerfeld-Ost" und „Per Albin

Hansson" zur Anschlußstelle Wien Favoriten,

welche mit einem Tunnelbauwerk unterfahren

wird, und endet beim Autobahnknoten Wien/

Arsenal mit ihren Einbindungen in die A 3 Südost

Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßeiltrasse

sowie der Anschlußstellen für die Zu- und Abfahrt

einschließlich der Zu- und Abfahrtsstraßen

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 :2000) zu

ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführten

Straßenteile, soweit sie noch nicht fertiggestellt

sind, Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind den aufliegenden Plänen

zu entnehmen.

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