435. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahnverbindung Wien Süd im Bereich der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 23
Autobahnverbindung Wien Süd wird im Bereich
der Stadt Wien wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Bau-km 7,700 im Anschluß an das bereits
fertiggestellte Verbindungsstück zur A 2 Südautobahn,
führt von dort im Bogen zwischen
den Siedlungen „Wienerfeld-Ost" und „Per Albin
Hansson" zur Anschlußstelle Wien Favoriten,
welche mit einem Tunnelbauwerk unterfahren
wird, und endet beim Autobahnknoten Wien/
Arsenal mit ihren Einbindungen in die A 3 Südost
Autobahn.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßeiltrasse
sowie der Anschlußstellen für die Zu- und Abfahrt
einschließlich der Zu- und Abfahrtsstraßen
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden
Planunterlagen (Maßstab 1 :2000) zu
ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführten
Straßenteile, soweit sie noch nicht fertiggestellt
sind, Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden Plänen
zu entnehmen.