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434_2001 AT

434. Verordnung: Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 434. Verordnung: Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland

Auf Grund des § 25c Abs. 1 der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verordnet

§ 1. Die Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland werden wie folgt festgesetzt

Gebührenstufe

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Gemäß § 75a der Reisegebührenvorschrift 1955 tritt die auf Gesetzesstufe gehobene Verordnung

der Bundesregierung über die Festsetzung von Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl.

Nr. 483/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 665/1994, mit Ablauf des 31. Dezember

2001 außer Kraft.

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