434. Beschluß Nr. 13/1979 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 13/79
(In der 25. gemeinsamen Sitzung am 13. Dezember
1979 gefaßt)
ZEITPLAN FÜR DIE HERABSETZUNG UND
AUFHEBUNG DES PORTUGIESISCHEN
EINFUHRZOLLES FÜR POLYESTERSPINNSTOFFE
(NUMMER 56.01.01 DES PORTUGIESISCHEN
ZOLLTARIFS)
DER RAT hat,
unter Bedachtnahme auf die in der 15. gemeinsamen
Sitzung 1974 erreichte Übereinstimmung
(EFTA/CJC.SR 15/74 Absatz 13 b),
gestützt auf Absatz 6 und Absatz 6 bis
des Anhangs G des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Zoll von 40% des Ausgangszolles, der
derzeit bei Einfuhren von Waren der Nummer
56.01.01 des portugiesischen Zolltarifs nach
Portugal eingehoben wird, wird am 31. Dezember
1982 auf 20% des Ausgangszolles herabgesetzt.
Nach dem 31. Dezember 1984 wird Portugal
keinen Einfuhrzoll für solche Waren einheben.