434_1979
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434. Beschluß Nr. 5/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 434. Beschluß Nr. 5/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1979_434_0 434. Beschluß Nr. 5/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DER ARTIKEL 8 UND 13
DES ANHANGS B
DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Abs. 5 des Übereinkommens,
gestützt auf Artikel 6 Abs. 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 11/1978 Der Beschluß Nr. 11/1978 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 433/1979 verlautbart. ist auch
für Finnland bindend und auf die Beziehungen
zwischen Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Dieser Beschluß tritt mit sofortiger Wirksamkeit
in Kraft.
3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.