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432_1999 AT

432. Verordnung: Änderung der Vermessungstechniker-Ausbildungsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 432. Verordnung: Änderung der Vermessungstechniker-Ausbildungsordnung

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die

Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, wird verordnet

Die Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Vermessungstechniker, BGBl. II

Nr. 163/1998, wird wie folgt geändert

Im § 13 (Übergangsbestimmung) wird folgender Abs. 4 angefügt

„(4) Die bis zum Ablauf des 31. Dezember 1999 erfolgreich abgelegten Dienstprüfungen für Beamte

des Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden der Länder für die Verwendungsgruppen B oder C

sowie die bis zum Ablauf des 31. Dezember 1999 erfolgreich abgelegten entsprechenden Dienstprüfungen

für Vertragsbedienstete der Länder werden mit der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung im

Lehrberuf Vermessungstechniker gleichgehalten.“

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