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432_1992 AT

432. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 432. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Deutschland mit 5. Juni 1992 seine Erklärung gemäß Art. 28 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität (BGBl. Nr. 432/1976, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 149/1991) dahingehend abgeändert, daß sich die Länder der BRD, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die für die Vertragsparteien geltenden Vorschriften des Übereinkommens berufen können und die gleichen Pflichten haben wie diese.

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