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432_1979 AT

432. Beschluß Nr. 4/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 432. Beschluß Nr. 4/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DES BESCHLUSSES DES

RATES Nr. 8/1966 UND DES BESCHLUSSES

DES GEMEINSAMEN RATES Nr. 6/

1966 BETREFFEND DIE BEHANDLUNG

BESTIMMTER WAREN DES ANHANGS D

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Beschluß des Gemeinsamen

Rates Nr. 6/1966 und auf den Ratsbeschluß

Nr. 10/1978,

gestützt auf die Empfehlung des Rates für die

Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

in Brüssel zur Änderung des Zolltarifschemas

für die Einreihung der Waren in die

Zolltarife, die mit Wirkung vom 1. Jänner 1978

in Kraft getreten ist,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 10/1978 Der Beschluß Nr. 10/1978 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBL Nr. 431/1979 verlautbart. ist auch

für Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.

2. Die im Abschnitt G, Absatz 2 des Beschlusses

des Gemeinsamen Rates Nr. 6/1966 enthaltene

Zolltarif Nr. „12.05" wird durch die Zolltarifnummer

„aus 12.08" ersetzt.

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