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431_1998 AT

431. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 431. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird

Auf Grund des § 85 Abs. 1 und 2 Z 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein Höchstzinsatz für die Berechnung der

versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, BGBl. Nr. 70/1995,

wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 1 wird das Wort „Schilling“ durch das Wort „Euro“ ersetzt.

2. Der § 2 Abs. 2 zweiter Satz entfällt.

3. Der bisherige § 6 erhält die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt

„(2) § 2 in der Fassung der Z 1 und 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 431/1998 tritt mit 1. Jänner 1999

in Kraft.“

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