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431_1990 AT

431. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge ab 1. Juli 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 431. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge ab 1. Juli 1990

Auf Grund des Art. V Abs. 2 des Versorgungsrechts-

Änderungsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 285,

wird verordnet

Die Beträge, die ab 1. Juli 1990 an die Stelle der

im Opferfürsorgegesetz genannten Beträge treten,

werden unter Zugrundelegung der in der Verordnung

BGBl. Nr. 34/1990 angeführten Beträge wie

folgt festgestellt

1. Im§ 11 Abs. 2 statt 412 S mit 416 S;

2. Im § 12 a Abs. 1 statt 10280 S mit 10383 S,

statt 4116 S mit 4157 S.

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