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431_1988 AT

431. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Stadt Linz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 431. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Stadt Linz

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 126 Leonfeldener Straße

von km 2,63 (alt) bis km 2,80 (alt) wird, soweit er

durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom

9. November 1976, BGBl. Nr. 643, bestimmten —

Abschnitt „Obersteg" für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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