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431_1987 AT

431. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in Art. II Abs. 1 der Apothekengesetznovelle 1984 durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 431. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in Art. II Abs. 1 der Apothekengesetznovelle 1984 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 1. Juli 1987, G 118/86-11 und G 271/86-9,

dem Bundeskanzler zugestellt am 14. August 1987,

die Wortfolge „, soweit sie nicht im Eigentum einer

Gebietskörperschaft oder einer anderen Körperschaft

öffentlichen Rechtes stehen," in Art. II

Abs. 1 der Apothekengesetznovelle 1984, BGBl.

Nr. 502, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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