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431_1980 AT

431. Beschluß Nr. 5/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 431. Beschluß Nr. 5/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND—EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 5/79

(In der 10. gemeinsamen Sitzung am

25. April 1979 gefaßt)

GENEHMIGUNG EINES EINFUHRDEPOTSYSTEMS

FÜR ISLAND

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. 6/1979,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 6/1979 Der Beschluß Nr. 6/1979 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 430/1980 verlautbart., der Island

ermächtigt, zeitlich begrenzt ein Einfuhrdepotsystem

anzuwenden, ist auch für Finnland bindend

und auf die Beziehungen zwischen Finnland

und den anderen Parteien des Assoziierungs-

Übereinkommens anzuwenden.

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