431_1980
AT
431. Beschluß Nr. 5/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 431. Beschluß Nr. 5/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1980_431_0 431. Beschluß Nr. 5/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND—EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 5/79
(In der 10. gemeinsamen Sitzung am
25. April 1979 gefaßt)
GENEHMIGUNG EINES EINFUHRDEPOTSYSTEMS
FÜR ISLAND
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Ratsbeschluß Nr. 6/1979,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Ratsbeschluß Nr. 6/1979 Der Beschluß Nr. 6/1979 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 430/1980 verlautbart., der Island
ermächtigt, zeitlich begrenzt ein Einfuhrdepotsystem
anzuwenden, ist auch für Finnland bindend
und auf die Beziehungen zwischen Finnland
und den anderen Parteien des Assoziierungs-
Übereinkommens anzuwenden.