431_1978
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431. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 431. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1978_431_0 431. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
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Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger
Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/1973,
BGBl. Nr. 248/1975, BGBl. Nr. 272/1976 und BGBl. Nr. 230/1978 wird wie folgt geändert
1. In der Anlage IV, Abschnitt A ist nach der Fachschule für Chemische Betriebstechnik einzufügen
2. In der Anlage IV, Abschnitt A hat die Anführung des Schulversuches Winklhof, Klesheim
und Bruck an der Glocknerstraße — Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule zu lauten