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431_1978 AT

431. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 431. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet

Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger

Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/1973,

BGBl. Nr. 248/1975, BGBl. Nr. 272/1976 und BGBl. Nr. 230/1978 wird wie folgt geändert

1. In der Anlage IV, Abschnitt A ist nach der Fachschule für Chemische Betriebstechnik einzufügen

2. In der Anlage IV, Abschnitt A hat die Anführung des Schulversuches Winklhof, Klesheim

und Bruck an der Glocknerstraße — Dreijährige landwirtschaftliche Fachschule zu lauten

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