430_2000
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430. Kundmachung: Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 430. Kundmachung: Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
2000_430_2 430. Kundmachung: Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge
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Gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, in
Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit
der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von
Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel
werden könnten, geregelt wird, BGBl. II Nr. 52/1999, wird kundgemacht
Der von den Endverbrauchern aufzubringende Betrag zur Abdeckung von Erlösminderungen aus
Investitionen und Rechtsgeschäften gemäß § 3 Z 4 und 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 erforderlichen
Mittel wird für das Jahr 2001 mit 0,574 g/kWh festgelegt.