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430_2000 AT

430. Kundmachung: Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 430. Kundmachung: Festsetzung der für die Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen aus Investitionen und Rechtsgeschäften erforderlichen Beträge

Gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), BGBl. I Nr. 143/1998, in

Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit

der die Aufbringung und Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen von

Elektrizitätsunternehmen für Investitionen und Rechtsgeschäfte, die durch die Marktöffnung unrentabel

werden könnten, geregelt wird, BGBl. II Nr. 52/1999, wird kundgemacht

Der von den Endverbrauchern aufzubringende Betrag zur Abdeckung von Erlösminderungen aus

Investitionen und Rechtsgeschäften gemäß § 3 Z 4 und 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 52/1999 erforderlichen

Mittel wird für das Jahr 2001 mit 0,574 g/kWh festgelegt.

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