430. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 20. Juli 1989, BGBl. Nr. 389, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung
im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 602/1989 wird wie folgt geändert
Die Lohnklassentabelle im § 1 lautet ab Lohnklasse 34
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Geppert
431. Verordnung des Bundesministers für
Arbeit und Soziales vom 6. Juli 1990 über die
Anpassung von Versorgungsleistungen in der
Opferfürsorge ab 1. Juli 1990
Auf Grund des Art. V Abs. 2 des Versorgungsrechts-
Änderungsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 285,
wird verordnet
Die Beträge, die ab 1. Juli 1990 an die Stelle der
im Opferfürsorgegesetz genannten Beträge treten,
werden unter Zugrundelegung der in der Verordnung
BGBl. Nr. 34/1990 angeführten Beträge wie
folgt festgestellt
1. Im§ 11 Abs. 2 statt 412 S mit 416 S;
2. Im § 12 a Abs. 1 statt 10280 S mit 10383 S,
statt 4116 S mit 4157 S.