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430_1990 AT

430. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 430. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 20. Juli 1989, BGBl. Nr. 389, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung

im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 602/1989 wird wie folgt geändert

Die Lohnklassentabelle im § 1 lautet ab Lohnklasse 34

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Geppert

431. Verordnung des Bundesministers für

Arbeit und Soziales vom 6. Juli 1990 über die

Anpassung von Versorgungsleistungen in der

Opferfürsorge ab 1. Juli 1990

Auf Grund des Art. V Abs. 2 des Versorgungsrechts-

Änderungsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 285,

wird verordnet

Die Beträge, die ab 1. Juli 1990 an die Stelle der

im Opferfürsorgegesetz genannten Beträge treten,

werden unter Zugrundelegung der in der Verordnung

BGBl. Nr. 34/1990 angeführten Beträge wie

folgt festgestellt

1. Im§ 11 Abs. 2 statt 412 S mit 416 S;

2. Im § 12 a Abs. 1 statt 10280 S mit 10383 S,

statt 4116 S mit 4157 S.

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