430_1979
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430. Beschluß Nr. 3/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 430. Beschluß Nr. 3/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1979_430_0 430. Beschluß Nr. 3/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS II DES
ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Abs. 4 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
gestützt auf die Empfehlung des Rates für die
Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
in Brüssel zur Änderung des Zolltarifschemas für
die Einreihung der Waren in die Zolltarife, die
mit Wirkung vom 1. Jänner 1978 in Kraft getreten
ist,
BESCHLOSSEN
1. Deutsch
Im Anhang II des Assoziierungs-Übereinkommens
wird das Wort „ex" vor der Zolltarifnummer
27.04 eingefügt und zur Warenbezeichnung
folgende Worte hinzugefügt",
auch brikettiert".
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.