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430_1979 AT

430. Beschluß Nr. 3/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 430. Beschluß Nr. 3/1978 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS II DES

ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Abs. 4 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

gestützt auf die Empfehlung des Rates für die

Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens

in Brüssel zur Änderung des Zolltarifschemas für

die Einreihung der Waren in die Zolltarife, die

mit Wirkung vom 1. Jänner 1978 in Kraft getreten

ist,

BESCHLOSSEN

1. Deutsch

Im Anhang II des Assoziierungs-Übereinkommens

wird das Wort „ex" vor der Zolltarifnummer

27.04 eingefügt und zur Warenbezeichnung

folgende Worte hinzugefügt",

auch brikettiert".

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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