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42_1983 AT

42. Kundmachung: Umrechnungskurs der ECU im gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 42. Kundmachung: Umrechnungskurs der ECU im gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 4 Abs. 6 des Versandverfahren-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 600/1973,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 550/1982 wird kundgemacht

Der Gegenwert der ECU im Sinn des Artikels 13

Abs. 3 des Abkommens vom 30. November 1972,

BGBl. Nr. 599/1973, zwischen der Republik Österreich

und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

zur Anwendung der Bestimmungen über das

gemeinschaftliche Versandverfahren in der Fassung

der Empfehlung BGBl. Nr. 658/1982 beträgt für

das Kalenderjahr 1983 16,5449 S.

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