Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
42_1982 AT

42. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 42. Verordnung: Besorgung der Buchhaltungsaufgaben des Amtes der Österreichischen Staatsdruckerei

Auf Grund des Art. 5 Punkt I des Verwaltungsentlastungsgesetzes,

BGBl. Nr. 277/1925, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

und dem Rechnungshof verordnet

Artikel I

Die im Art. 5 Punkt II des Verwaltungsentlastungsgesetzes

angeführten Buchhaltungsaufgaben

der anweisenden Stelle Amt der Österreichischen

Staatsdruckerei sind von der Buchhaltung des Bundeskanzleramtes

zu besorgen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →