42_1971
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42. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Zypern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 42. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Zypern
1971_42_0 42. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Zypern
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Zypern am 8. Dezember 1970
seine Ratifikationsurkunde zum Abkommen
über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen
den Mitgliedsländern des Europarates zum
Zwecke der ärztlichen Behandlung (BGBl. Nr. 62/
1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 366/1967) hinterlegt.
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 8
Abs. 2 für Zypern am 1. Jänner 1971 in Kraft
getreten.