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42_1971 AT

42. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Zypern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 42. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Zypern

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Zypern am 8. Dezember 1970

seine Ratifikationsurkunde zum Abkommen

über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen

den Mitgliedsländern des Europarates zum

Zwecke der ärztlichen Behandlung (BGBl. Nr. 62/

1958, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 366/1967) hinterlegt.

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 8

Abs. 2 für Zypern am 1. Jänner 1971 in Kraft

getreten.

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