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42_1959 AT

42. Kundmachung: Beitritt Ghanas zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 42. Kundmachung: Beitritt Ghanas zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen ist Ghana der Konvention

über die Verhütung und Bestrafung des

Völkermordes, BGBl. Nr. 91/1958, beigetreten.

Der Beitritt Ghanas wird gemäß Art. XIII der

Konvention am 24. März 1959 wirksam.

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