42_1959
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42. Kundmachung: Beitritt Ghanas zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 42. Kundmachung: Beitritt Ghanas zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
1959_42_0 42. Kundmachung: Beitritt Ghanas zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen ist Ghana der Konvention
über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes, BGBl. Nr. 91/1958, beigetreten.
Der Beitritt Ghanas wird gemäß Art. XIII der
Konvention am 24. März 1959 wirksam.