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42_1953 AT

42. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Lienz zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes Lienz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 42. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Lienz zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes Lienz.

Das Präsidium des Oberlandesgerichtes Innsbruck

hat auf Grund des Bundesgesetzes vom

13. Juli 1928, BGBl. Nr. 194, und der Verordnung

vom 23. Jänner 1929, BGBl. Nr. 54, in

der Fassung der Verordnung vom 28. September

1932, BGBl. Nr. 302,. die Bezirkshauptmannschaft

Lienz zur erweiterten Vormundschaft für

den Sprengel des Bezirksgerichtes Lienz ermächtigt

und ihr die im § 3 des Bundesgesetzes vom

13. Juli 1928, BGBl. Nr. 194, angeführten Befugnisse

übertragen.

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