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429_2003 AT

429. Verordnung: Akkreditierung der Zertifizierung Bau GmbH

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 429. Verordnung: Akkreditierung der Zertifizierung Bau GmbH

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet

§ 1. Die Zertifizierung Bau GmbH mit Sitz in 1070 Wien, Zitterhofergasse 8/4, wird als Stelle, die

Managementsysteme und Personen zertifiziert, akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis im Bereich Managementsysteme umfasst die Zertifizierung

1. nach EN ISO 9001 in den in der Anlage 1 angegebenen Bereichen,

2. nach dem Regelwerk „Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)“.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis im Bereich Personen umfasst die Zertifizierung nach dem Regelwerk

„Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)“.

§ 4. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und

Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen

des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.

§ 5. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

und Arbeit über die Akkreditierung der Zertifizierung Bau GmbH, BGBl. II Nr. 21/2001, außer

Kraft.

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