429. Verordnung: Akkreditierung der Zertifizierung Bau GmbH
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet
§ 1. Die Zertifizierung Bau GmbH mit Sitz in 1070 Wien, Zitterhofergasse 8/4, wird als Stelle, die
Managementsysteme und Personen zertifiziert, akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis im Bereich Managementsysteme umfasst die Zertifizierung
1. nach EN ISO 9001 in den in der Anlage 1 angegebenen Bereichen,
2. nach dem Regelwerk „Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)“.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis im Bereich Personen umfasst die Zertifizierung nach dem Regelwerk
„Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC)“.
§ 4. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und
Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen
des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
§ 5. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit über die Akkreditierung der Zertifizierung Bau GmbH, BGBl. II Nr. 21/2001, außer
Kraft.