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429_1998 AT

429. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 429. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-

Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 123/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für

Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 906/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 404/

1996, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I wird dem § 3 folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung

BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.“

2. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)

] Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) lautet in Z 4 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) der

vierte Absatz

„Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im

Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten

als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die

Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der

schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können

auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu einer Wochenstunde

pro Semester vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten

Lehrstoffe Schwerpunkte sowie seminaristische Unterrichtsformen und Blockungen vorgesehen werden.“

3. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)

] Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die den Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden

Zeilen der Stundentafel

„Instrumentalunterricht

1. Instrument

(Gitarre/Klavier/Akkordeon) 3a) ............................................... 2 2 2 1 7 IV

2. Instrument

(Flöte/Violine) 3a) ...................................................................... – 1 2 1 4 IV“

4. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)

] Abschnitt IV (Stundentafel) wird nach der Fußnote „3)“ folgende Fußnote 3a) eingefügt

„3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.“

5. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik [einschließlich Kollegs für

Berufstätige)] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegen-

stände) werden im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ nach dem das Instrument „Gitarre“

betreffenden Abschnitt folgende Abschnitte samt Überschrift eingefügt

„Klavier

Lehrstoff

1. und 2. Semester

Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen

(Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation

und Phrasierung.

Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.

Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch an der Berufspraxis orientiert.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten auf der Basis einfacher

Kadenzen.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und

Nachspiele zu Liedern.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik

und Praxis.

Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

3. und 4. Semester

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung

musikkundlicher Inhalte.

Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.

Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische

Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).

Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung.

Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen

(gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).

Akkordeon

Lehrstoff

1. bis 4. Semester

Einführung

Haltung, Balgführung

Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.

Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von

Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I / I-IV-V-I).

Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in unterschiedlichen Taktarten.

Darauf aufbauend

Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen,

Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).

Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden,

Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik.

Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und b)

Mehrstimmiges Spiel und Akkordspiel im Diskant (Kadenzen).

Begleitungen des eigenen Gesangs.

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.

Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake“.

Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.

Literatur

Etüden.

Österreichische und internationale Folklore.

Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener Altersgruppen.

Einführung in die Popularmusik.

Einführung in die konzertante Originalliteratur.

Duo- und Ensemblespiel.

Für die berufliche Praxis

Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den

Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore).

Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.

Transponierübungen.

Liedbegleitung.

Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen

und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).

Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest-

und Feiergestaltung.

Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine Geschichte.

Einführung in die Reparaturkunde.“

6. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)

] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet

im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ der nach der Überschrift „Flöte“ folgende Klammerausdruck

„(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)“

7. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)

] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im

Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ dem Abschnitt „Flöte (Blockflöte oder Bambusflöte oder

Querflöte)“ folgender Unterabschnitt samt Überschrift angefügt

„C. Querflöte

Lehrstoff

2. bis 4. Semester

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1–c4).

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und

Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und chorischer

Besetzung.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre,

Didaktik sowie Praxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten.“

9. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für

Berufstätige)] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände)

wird im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ nach dem das Instrument „Flöte“ betreffende

Abschnitt folgender Abschnitt samt Überschrift eingefügt

„Violine

Lehrstoff

2. bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen)

Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig)

Unterhaltungsliteratur.

Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.

1. Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).

Entwicklung von Klangfarben, Geschichte mit Klangimprovisationen.

Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.

Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen an Hand

von Liedern.

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).

Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.

Technische Übungen.

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.

Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.

Einfaches Doppelgriffspiel.“

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