429. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-
Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 123/1998, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für
Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 906/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 404/
1996, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I wird dem § 3 folgender Abs. 3 angefügt
„(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. 429/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.“
2. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)
] Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) lautet in Z 4 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) der
vierte Absatz
„Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im
Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten
als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die
Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der
schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können
auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu einer Wochenstunde
pro Semester vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten
Lehrstoffe Schwerpunkte sowie seminaristische Unterrichtsformen und Blockungen vorgesehen werden.“
3. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)
] Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die den Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden
Zeilen der Stundentafel
„Instrumentalunterricht
1. Instrument
(Gitarre/Klavier/Akkordeon) 3a) ............................................... 2 2 2 1 7 IV
2. Instrument
(Flöte/Violine) 3a) ...................................................................... – 1 2 1 4 IV“
4. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)
] Abschnitt IV (Stundentafel) wird nach der Fußnote „3)“ folgende Fußnote 3a) eingefügt
„3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.“
5. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik [einschließlich Kollegs für
Berufstätige)] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegen-
stände) werden im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ nach dem das Instrument „Gitarre“
betreffenden Abschnitt folgende Abschnitte samt Überschrift eingefügt
„Klavier
Lehrstoff
1. und 2. Semester
Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen
(Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation
und Phrasierung.
Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.
Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch an der Berufspraxis orientiert.
Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.
Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten auf der Basis einfacher
Kadenzen.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und
Nachspiele zu Liedern.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik
und Praxis.
Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
3. und 4. Semester
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung
musikkundlicher Inhalte.
Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.
Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.
Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische
Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).
Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung.
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen
(gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).
Akkordeon
Lehrstoff
1. bis 4. Semester
Einführung
Haltung, Balgführung
Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.
Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von
Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I / I-IV-V-I).
Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in unterschiedlichen Taktarten.
Darauf aufbauend
Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen,
Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).
Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden,
Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik.
Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und b)
Mehrstimmiges Spiel und Akkordspiel im Diskant (Kadenzen).
Begleitungen des eigenen Gesangs.
Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.
Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake“.
Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.
Literatur
Etüden.
Österreichische und internationale Folklore.
Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener Altersgruppen.
Einführung in die Popularmusik.
Einführung in die konzertante Originalliteratur.
Duo- und Ensemblespiel.
Für die berufliche Praxis
Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den
Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore).
Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.
Transponierübungen.
Liedbegleitung.
Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen
und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).
Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest-
und Feiergestaltung.
Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine Geschichte.
Einführung in die Reparaturkunde.“
6. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)
] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet
im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ der nach der Überschrift „Flöte“ folgende Klammerausdruck
„(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)“
7. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für Berufstätige)
] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im
Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ dem Abschnitt „Flöte (Blockflöte oder Bambusflöte oder
Querflöte)“ folgender Unterabschnitt samt Überschrift angefügt
„C. Querflöte
Lehrstoff
2. bis 4. Semester
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1–c4).
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und
Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und chorischer
Besetzung.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre,
Didaktik sowie Praxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten.“
9. In der Anlage [Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik (einschließlich Kollegs für
Berufstätige)] Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände)
wird im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ nach dem das Instrument „Flöte“ betreffende
Abschnitt folgender Abschnitt samt Überschrift eingefügt
„Violine
Lehrstoff
2. bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen)
Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig)
Unterhaltungsliteratur.
Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.
1. Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
Entwicklung von Klangfarben, Geschichte mit Klangimprovisationen.
Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.
Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen an Hand
von Liedern.
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).
Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.
Technische Übungen.
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.
Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.
Einfaches Doppelgriffspiel.“