Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
429_1990 AT

429. Verordnung: Änderung der Notstandshilfeverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 429. Verordnung: Änderung der Notstandshilfeverordnung

Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 380/1978

und 615/1987 wird verordnet

Die Verordnung vom 10. Juli 1973, BGBl.

Nr. 352, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 417/1987, 636/1987, 319/1988, 388/1989 und

638/1989 betreffend Richtlinien über die Gewährung

der Notstandshilfe (Notstandshilfeverordnung)

wird wie folgt geändert

1. a) § 5 Abs. 4 lautet

„(4) Bei der Ermittlung des Einkommens aus

einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb" ist § 140

Abs. 5 bis 9 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes

sinngemäß anzuwenden."

b) Im § 5 Abs. 5 wird der Ausdruck „des

Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440"

durch den Ausdruck „des Einkommensteuergesetzes

1988, BGBl. Nr. 400", der Ausdruck „(§ 25

EStG 1972)" durch den Ausdruck „(§ 25 EStG

1988)" und der Ausdruck „§§ 8, 9, 10, 11 und 122

EStG 1972" durch den Ausdruck „§§ 9 und 10 EStG

1988" ersetzt.

c) Dem § 5 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt

„Als monatliches Einkommen gilt ein Zwölftel des

sich ergebenden Jahreseinkommens."

2. a) Im § 6 Abs. 4 erster Satz wird die Wortfolge

„Krankheit in der Familie" durch die Wortfolge

„Krankheit bzw. Behinderung in der Familie"

ersetzt.

b) Dem § 6 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt

„Wenn der Arbeitslose oder sein Ehepartner

(Lebensgefährte bzw. Lebensgefährtin) das 50. Lebensjahr

vollendet hat und einen Grad der

Behinderung von mindestens 50 vH aufweist, so ist

in jedem Fall eine Erhöhung der Einkommensgrenzen

um 50 vH vorzunehmen; der Nachweis der

Behinderung hat gemäß § 14 Behinderteneinstellungsgesetz

zu erfolgen."

c) § 6 Abs. 8 entfällt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →