429. Verordnung: Änderung des Lehrplanes der Hauptschule
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere
dessen §§ 6 und 16, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134/1963, mit
welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule
und der Sonderschulen erlassen werden,
zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 413/1987, wird hinsichtlich der Anlage B
(Lehrplan der Hauptschule) wie folgt geändert
1. Im ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen)
Z 2 (Unterrichtsprinzipien)
a) wird im vorletzten Absatz als vorletzter Halbsatz
eingefügt
„Vorbereitungen auf die Anwendung neuer Techniken,
insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken,
mit nach Schulstufen wechselnden
Schwerpunkten;",
b) erhalten die bisherigen Z 3 bis 5 die Bezeichnung
„4" bis „6" und wird als neue Z 3 eingefügt
„3. Integration von informations- und kommunikationstechnischer
Grundbildung in die
Unterrichtsgegenstände
Die wachsende Bedeutung von neuen Techniken,
insbesondere von Informations- und Kommunikationstechniken,
im gesamten Leben hat Auswirkungen
auf alle Unterrichtsgegenstände und macht
die Integration von informations- und kommunikationstechnischer
Grundbildung in das Gesamtkonzept,
vornehmlich in der 3. und 4. Klasse, einer
zeitgemäßen Allgemeinbildung notwendig.
In der 3. und 4. Klasse haben alle Unterrichtsgegenstände
jene Aspekte informations- und kommunikationstechnischer
Grundbildung zu berücksichtigen,
die ihrem Fachbereich gemäß den jeweiligen
Bildungs- und Lehraufgaben entsprechen. Dabei
sind von allen Unterrichtsgegenständen ihre jeweiligen
Aspekte beizutragen und den Schülern auch
je nach den Gegebenheiten des Unterrichtsgegenstandes
Möglichkeiten zu eröffnen, Erfahrungen
im Umgang mit Computern besonders durch
Übung zu sammeln und auszuwerten. Darüber hinaus
sind zur Erzielung einer entsprechenden
Gesamtschau informations- und kommunikationstechnischer
Grundbildung und einer angemessenen
Geläufigkeit im Umgang mit dem Computer in der
3. Klasse eine Einstiegsphase und in der 4. Klasse
eine Projektphase oder Projektwoche durchzuführen.
Zur. Erreichung dieses Zieles sind in allen
Pflichtgegenständen (ausgenommen Religion)
jeweils die für eine Woche vorgesehenen Unterrichtseinheiten,
in der 3. Klasse für die Einstiegsphase
längstens bis zum Ablauf der siebenten
Unterrichtswoche und in der 4. Klasse für die Projektphase
bzw. -woche, zu verwenden. In der Einstiegsphase
sind mindestens 12 Unterrichtsstunden
für praktisches Üben am Computer vorzusehen."
2. Im zweiten Teil (Allgemeines Bildungsziel)
wird im vierten Absatz vor dem Halbsatz „zu einer
persönlichen Werthaltung" folgender Halbsatz eingefügt
„zu einer grundsätzlichen und anwendungsorientierten
Auseinandersetzung mit den neuen Informations-
und Kommunikationstechniken sowie zu
einer sinnvollen Nutzung dieser Techniken;".
3. Im dritten Teil (Allgemeine didaktische
Grundsätze) Z 2 (Unterrichtsgestaltung — Erarbeitung
und Verarbeitung) wird im ersten Absatz des
Unterabschnittes „Lernvorgänge — Lehr- und
Lernformen" nach dem Halbsatz „— sachlogisch
angemessene Lehr- und Lernverfahren;" folgender
Halbsatz eingefügt
„— der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken
(Anwendung des Computers);".
4. Im vierten Teil (Stundentafel)
a) lautet nun die den Freigegenstand „Maschinschreiben"
betreffende Zeile
„Maschinschreiben.... - (2) (2) (2) 2/4 3a";
b) tritt an die Stelle der die unverbindliche
Übung „Berufskundliche Information" betreffenden
Zeile folgende Zeile
„Berufsorientierung und
Bildungsinformation 5) — — 1 1 2";
c) wird dem Abschnitt „Unverbindliche Übungen"
angefügt
„Einführung in die
Informatik — — 2 2 4";
d) wird bei den Anmerkungen folgende Anmerkung
3 a eingefügt;
„3 a. Höchstens 4 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden
Schuljahren."
5. Im sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen
Unterrichtsgegenstände), Abschnitt A (Pflichtgegenstände)
a) wird im Pflichtgegenstand „Deutsch"
aa) dem Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
folgender Absatz angefügt
„In diesem Zusammenhang soll — insbesondere
in der 3. und 4. Klasse — auch eine Einführung in
die sinnvolle und kritische Nutzung von neuen
Informations- und Kommunikationstechniken vor
allem zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung
sowie zur Textverarbeitung erfolgen.",
bb) im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" dem
Unterabschnitt a) (für alle Leistungsgruppen) angefügt
„Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken
Der Beitrag des Unterrichtsgegenstandes
„Deutsch" besteht vor allem in der Förderung des
Verständnisses grundlegender Arbeitsweisen am
Computer, besonders beim Zurechtkommen mit
Informations- und Ordnungssystemen sowie mit
Standardanwendungen zur Textverarbeitung, Textgestaltung
und zum Schriftverkehr.
Dies schließt auch kritisches Prüfen der Sinnhaftigkeit
des Einsatzes von Computern mit ein. Der
Werkzeugcharakter des Computers, der von Menschen
gemacht bzw. verwendet wird, also auch von
Menschen zu verantworten ist, soll in den Vordergrund
gestellt werden.";
b) lautet im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache"
aa) in Englisch, Französisch der vierte Absatz des
Abschnittes „Bildungs- und Lehraufgabe"
„Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülern
nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig
zu machen sowie zeitgemäße und zukunftsorientierte
Lerntechniken zu vermitteln, die den selbständigen
Fremdsprachenerwerb unterstützen.
Nur für Englisch
Dabei soll auch eine sinnvolle und kritische Nutzung
neuer Informations- und Kommunikationstechniken
zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung,
zur gezielten Lernunterstützung sowie
zum Arbeiten mit Texten (wie Textkonstruktion,
Textmanipulation, Textverarbeitung) erfolgen.",
bb) in Englisch der fünfte Absatz der lit. a (für
alle Leistungsgruppen) des Abschnittes „Didaktische
Grundsätze"
„Der Veranschaulichung kommt in allen Phasen
des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Audiovisuelle
Medien (Tuchtafel, Tafelskizze, Folie,
Gegenstände, Wandbilder, Filme, Dias, Video,
Tonträger, Wort- und Bildkarten) sollen gezielt
eingesetzt werden sowie neue Informations- und
Kommunikationstechniken, insbesondere der Computer,
sollen lernzielbewußt und schülerorientiert
eingesetzt werden.",
cc) in Englisch der siebente Absatz der lit. a (für
alle Leistungsgruppen) des Abschnittes „Didaktische
Grundsätze"
„Zur Absicherung des Unterrichtsertrages ist
gezielten, abwechslungsreichen Wiederholungen
genügend Zeit zu widmen. Zu den letztgenannten
beiden didaktischen Überlegungen (Motivation,
Sicherung des Unterrichtsertrages) bieten neue
Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere
der Computer, zusätzliche Alternativen
und Möglichkeiten in der Unterrichtsgestaltung
und sollen daher unter Nutzung geeigneter, benutzerfreundlicher
Software eingesetzt werden.";
c) wird im Pflichtgegenstand „Mathematik"
aa) im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
am Ende des ersten Absatzes an die Stelle des
Punktes ein Beistrich gesetzt und angefügt
„— Verständnis für Denk- und Arbeitsweisen bei
der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechniken
anzubahnen,",
bb) im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
der zweite Absatz durch folgenden Wortlaut
ersetzt
„Dabei soll der Mathematikunterricht Beiträge
zu allgemeinen Unterrichtsprinzipien, im besonderen
Maße zu den Prinzipien „Vorbereitung auf die
Arbeits- und Berufswelt", „Wirtschaftserziehung
einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung",
„Politische Bildung", in der 3. und
4. Klasse „Vorbereitung auf die Anwendung neuer
Techniken, insbesondere der Informations- und
Kommunikationstechniken" und „Umwelterziehung"
liefern.",
cc) im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"
nach dem letzten Absatz folgender Absatz angefügt
„Zum Erwerb von informations- und kommunikationstechnischer
Grundbildung soll die Mathematik
insbesondere das Verständnis für Arbeits- und
Anwendungsweisen von Computern, vor allem
hinsichtlich des Algorithmierens, Formalisierens
und Symbolisierens, aber auch hinsichtlich des Veranschaulichens
sowie des Kennenlernens verschiedener
Arbeitserleichterungen entwickeln. In diesem
Zusammenhang können unter Anleitung des Lehrers
auch einige einfache Programme erstellt und
am Computer angewendet werden.",
dd) im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" vor
dem Unterabschnitt „Projektorientierter Unterricht"
eingefügt
„Verständnisvoller Umgang mit
neuen Informations- und Kommunikationstechniken
Der Beitrag der Mathematik zur Auseinandersetzung
mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken
besteht vor allem in der Förderung
des Verständnisses grundlegender Arbeitsweisen
des Computers, besonders unter Nutzung von ausgewählten
Anwendungssystemen zur flexiblen
Lösung mathematischer Aufgabenstellungen (wie
Tabellenkalkulation und grafische Veranschaulichung).
Dies schließt auch kritisches Prüfen der Sinnhaftigkeit
des Einsatzes von Computern mit ein. Der
Werkzeugcharakter des Computers, der von Menschen
gemacht bzw. verwendet wird, also auch von
Menschen zu verantworten ist, soll in den Vordergrund
gestellt werden.";
d) lautet der Pflichtgegenstand „Geometrisches
Zeichnen"
„GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterrichtsgegenstand Geometrisches
Zeichnen soll zur Erreichung folgender fachübergreifender
Ziele beitragen
— Ausbilden und Schulen der Raumvorstellung;
— Erziehen zu sauberem und genauem Arbeiten
sowie zu präzisem sprachlichem Ausdruck;
— Weiterentwickeln der Konzentrationsfähigkeit
und Ausdauer;
— Fördern der Kreativität;
— Hinführen zu überlegtem und planmäßigem
Arbeiten;
— Erziehen zu einem verantwortungsbewußtem
Umgang mit technischen Geräten und Anlagen;
— Fördern des Verständnisses für Denk- und
Arbeitsweisen bei der Anwendung neuer
Techniken, insbesondere des Computers.
Insbesondere sind folgende fachspezifische Ziele
anzustreben
— Erlangen von Fertigkeit in der Handhabung
zweckmäßiger Zeichengeräte einschließlich
des Computers;
— Erlernen von Zeichentechniken für das
Anfertigen sauberer und genauer Zeichnungen
mit entsprechender Beschriftung und
gegebenenfalls sinnvoller Farbgestaltung;
— Lösen von Konstruktionsaufgaben der ebenen
Geometrie;
— Entwickeln von Raumanschauung und des
räumlichen Denkens auch mit Computerunterstützung;
— Erfassen, Analysieren und sprachlich angemessenes
Beschreiben von Eigenschaften
geometrischer ebener Figuren und räumlicher
Objekte;
— Anwenden geeigneter Problemlösungsverfahren;
— Darstellen räumlicher Objekte durch geeignete
Abbildungsmethoden;
— Erkennen und Beschreiben von Form, Größe
und Aufstellung eines Objektes aus der zeichnerischen
Darstellung (Diskutieren eines Risses);
— Anfertigen von Handskizzen zum selbständigen
Entwerfen einfacher räumlicher Objekte
und zur Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung
mit geeigneter Software.
Der Unterricht im Geometrischen Zeichnen soll
auch auf das Erkennen und Herstellen von Querverbindungen
abzielen, insbesondere auch hinsichtlich
der Computeranwendungen. Weiters sollen
Einblicke in das Technische Zeichnen als Bestandteil
vieler Berufe geboten und die Bedeutung der
Zeichnung als Informationsträger vermittelt werden.
Lehrstoff
Bei den einzelnen Stoffgebieten sind Tätigkeiten
angeführt, die von den Schülern durchgeführt werden
sollen. Diese Schüleraktivitäten beschreiben
Lernrichtungen für die Behandlung der Stoffgebiete
im Unterricht. Sie sind einerseits unmittelbare
Lernziele, andererseits sollen durch sie die in der
Bildungs- und Lehraufgabe formulierten allgemeinen
Lernziele angestrebt werden. Das Ausmaß, in
dem die verschiedenen Tätigkeiten durchgeführt
werden, ist entsprechend ihrem Beitrag zu allgemeinen
Lernzielen und entsprechend den Didaktischen
Grundsätzen des Lehrplans vom Lehrer im
Rahmen des § 17 des Schulunterrichtsgesetzes festzulegen.
In manchen Fällen sind diese Tätigkeiten nicht
verpflichtend vorgesehen, was durch das Wort
„allenfalls" (Erweiterungsstoff) aufgezeigt wird.
Die Reihenfolge, in der die einzelnen Schüleraktivitäten
angegeben sind, entspricht einer gewissen
systematischen Darstellung, ist aber keine methodische
Festlegung und für den Unterricht nicht verbindlich.
Vielmehr ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener
Tätigkeiten und verschiedener Aspekte
eines Themenbereiches wünschenswert.
3. Klasse (1,5 Wochenstunden)
Durchführen von einfachen Konstruktionen zur
Schulung im manuellen Gebrauch von Zeichengeräten,
zur Aneignung von Zeichentechniken, zur
Förderung der Sauberkeit, Genauigkeit und Ästhetik;
Beschriften.
Allenfalls selbständiges Erstellen von einfachen
Programmen für die Konstruktion elementarer ebener
geometrischer Figuren und für deren Zusammensetzung
zu komplexeren Gebilden, etwa zu
Netzen einfacher ebenflächig begrenzter Körper
(insbesondere Würfel, Oktaeder, Tetraeder) oder
zu Ornamenten.
Verwenden von geeigneter Software zur interaktiven
Durchführung geometrischer Konstruktionen,
zur Erzeugung und zur Transformation von
ebenen Figuren.
Arbeiten mit einem räumlichen kartesischen
Rechtskoordinatensystem; Zeichnen und Diskutieren
von axonometrischen Rissen einfacher ebenflächig
begrenzter Körper durch koordinatenmäßiges
Aufbauen, insbesondere von Schrägrissen in frontalen
und horizontalen Bildebenen.
Allenfalls Verwendung von geeigneter Software
zur Visualisierung der Entstehung von Rissen.
Zeichnen und Diskutieren von Grund-, Auf- und
Kreuzrissen einfacher ebenflächig begrenzter Körper
in einfacher Lage. Konstruieren axonometrischer
Risse aus zugeordneten Normalrissen und
umgekehrt.
Allenfalls Bestimmen der (wahren) Länge von
Raumstrecken und Konstruieren von Netzen einfacher
ebenflächig begrenzter Körper.
4. Klasse (1,5 Wochenstunden)
Konstruieren von Ellipsen, Parabeln und Hyperbeln.
Allenfalls selbständiges Erstellen von einfachen
Programmen für die Konstruktion elementarer ebener
geometrischer Figuren und für deren Zusammensetzung
zu komplexeren Gebilden.
Zeichnen und Diskutieren von axonometrischen
Rissen und von zugeordneten Normalrissen
(Grund-, Auf- und allenfalls Seitenrisse) ebenflächig
begrenzter Körper und technischer Objekte in
einfacher Lage durch koordinatenmäßiges Aufbauen;
Lesen und Anfertigen von Werkzeichnungen,
auch unter Einsatz eines Computers.
Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse
von Prismen und Pyramiden in einfacher
Lage, die mit projizierenden Ebenen geschnitten
werden; Zeichnen dieser Schnittfiguren in unverzerrter
Gestalt.
Allenfalls Zeichnen und Diskutieren axonometrischer
Risse von eben geschnittenen Prismen und
Pyramiden.
Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse
oder besonderer axonometrischer Risse
(Horizontal- bzw. Frontalrisse) von Drehzylindern
und Drehkegeln in einfacher Lage.
Allenfalls Zeichnen und Diskutieren zugeordneter
Normalrisse von Drehzylindern in einfacher
Lage, die mit projizierenden Ebenen geschnitten
werden; Zeichnen dieser Schnittfiguren in unverzerrter
Gestalt.
Konstruieren von Netzen und allenfalls von
Abwicklungen.
Verwenden von geeigneter Software etwa zur
Visualisierung von geometrischen Abbildungen, zur
Darstellung von Bewegungsvorgängen, zum Generieren
und zur Darstellung von räumlichen Objekten,
zur Veränderung von Objekten und von Darstellungsparametern
zur Erreichung einer möglichst
guten Bildwirkung oder zum Aufzeigen verschiedener
Zugänge zum selben Objekt (zB
Ecken-, Kanten-, Flächenmodelle, Entstehung
durch Bewegungen).
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht soll den Schülern Gelegenheit zu
produktivem und kreativem Arbeiten geboten werden,
und zwar sowohl in Einzelarbeit als auch in
kooperativen Arbeitsformen. Damit sollen auch die
Freude an der Form geweckt und das ästhetische
Empfinden geschult werden. Die Schüler sollen zur
Auseinandersetzung mit geometrischen Formen
und deren Anwendung in der Technik motiviert
werden. Durch interaktives Arbeiten am Computer
sollen Motivation und Kreativität des Schülers
gefördert werden.
Den Schülern soll Gelegenheit geboten werden,
die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf
Probleme aus ihrer Umwelt oder bei fächerübergreifenden
Vorhaben und Projekten anzuwenden.
Eine möglichst saubere und genaue Ausführung
unter Beachtung der Übersichtlichkeit (Platzeinteilung)
und der entsprechenden Beschriftung (auch
mit Schablone) ist laufend anzustreben. Auf zweckmäßige
und normgerechte Verwendung verschiedener
Linienbreiten und Linienarten ist zu achten.
Das Ausmaß der Zeichnungen, die mit Bleistift, mit
Tusche oder mit dem Computer ausgeführt werden,
ist vom Lehrer unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Geräte und der zeitlichen
Möglichkeiten festzulegen, wobei keine dieser drei
Techniken vernachlässigt werden soll. Der Schüler
ist zu laufender Kontrolle der Richtigkeit und
Genauigkeit seiner Arbeit anzuhalten. Ein sinnvoller
Einsatz des Computers soll die Effizienz des
Unterrichts im Geometrischen Zeichnen steigern,
insbesondere dort, wo der Computereinsatz herkömmlichen
Methoden überlegen ist; der Schüler
soll dabei stets zur räumlichen Interpretation der
Bilder angeleitet werden.
Bei der Körperdarstellung ist vorwiegend von
räumlichen Objekten aus dem Erfahrungsbereich
der Schüler auszugehen, wobei außer der sprachlichen
Beschreibung auch andere Hilfsmittel, wie
etwa Modelle, anschauliche Skizzen, Overhead-
Folien, Fotos, Dias, Anaglyphen (3-D-Bilder) und
Körpernetze, eingesetzt werden können. Durch
Computersimulation soll die Phase des realen
Begreifens ergänzt werden. Die Schüler sollen zum
Anfertigen anschaulicher Skizzen und zum sprachlich
richtigen Beschreiben der gezeichneten
Objekte angeleitet werden. Unter Rücksichtnahme
auf Anwendungen in der Technik ist die Darstellung
von Voll- und Halbschnitten vor allem bei
Drehzylinder und Drehkegel sinnvoll. Zur Herstellung
des Realitätsbezugs ist die selbständige Anfertigung
von Modellen zweckmäßig. Der Unterschied
zwischen Projektionsvorgang und Ergebnis
der Projektion (Riß) und somit auch zwischen
Objekt und dessen Bild muß verständlich gemacht
werden.
Zur individuellen Förderung der Schüler sollen
Maßnahmen der inneren Differenzierung erfolgen."
6. Im sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen
Unterrichtsgegenstände), Abschnitt C (unverbindliche
Übungen)
a) tritt an die Stelle der unverbindlichen Übung
„Berufskundliche Information" folgende unverbindliche
Übung „Berufsorientierung und Bildungsinformation"
„BERUFSORIENTIERUNG UND BILDUNGSINFORMATION
Bildungs- und Lehraufgabe
Die unverbindliche Übung „Berufsorientierung
und Bildungsinformation" geht von persönlichen
Erlebnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und
Schüler mit schöpferischer Tätigkeit bzw. Arbeit
aus. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der
Persönlichkeitsbildung sowie zur Klärung weiterer
Lebenswege.
Durch die „Berufsorientierung und Bildungsinformation"
sollen Kenntnisse vermittelt und Fähigkeiten
gefördert werden, die den Lernenden eine
bessere Orientierung in der Arbeits- und Berufswelt
ermöglichen und sie auf das Arbeitsleben vorbereiten.
Sie sollen dadurch Entscheidungs- bzw. Orientierungshilfen
für ihre weitere persönliche Entwicklung
sowie für ihre individuelle Berufsfindung und
Bildungslaufbahn erhalten.
Für die unverbindliche Übung „Berufsorientierung
und Bildungsinformation" ergeben sich daraus
folgende Lehr- und Lernbereiche
Die Lernenden sollen sich erfahrungsorientiert
mit Arbeit auseinandersetzen und den Stellenwert
der Arbeit für die persönliche Entfaltung und das
Zusammenleben der Menschen erkennen. Arbeit im
weiteren Sinn und Erwerbsarbeit in besonderen
beeinflussen die künftige Lebensplanung und
Lebensgestaltung maßgeblich.
Die Lernenden sollen sich mit Anforderungen,
Entwicklungen und Technologien in der Arbeits- und
Berufswelt auseinandersetzen. Zeitgemäße und
zukunftsorientierte Berufsanforderungen verlangen
zunehmend die Bereitschaft und Fähigkeit zu
lebenslangem Lernen, ein hohes Maß an Ich-
Stärke, Kreativität, Moblität, Natur- und Technikverständnis
und ähnliche dynamische Fähigkeiten,
wie Problemlösen, das Vermögen, Initiativen zu
ergreifen, kooperativ und solidarisch zu handeln
sowie Selbstvertrauen zu zeigen, sollen selbsttätig
in geeigneten Arbeitsformen (zB in Projekten)
erlebt und erfahren werden.
Die Lernenden sollen befähigt werden, sich mit
Informationsangeboten auseinanderzusetzen, diese
zu beurteilen, Wege zu Informationen und Beratungsangeboten
eigeninitiativ zu finden und zu nutzen.
Die Lernenden sollen sich mit ihren persönlichen
Berufswünschen und Bildungsmöglichkeiten
beschäftigen. Die Entwicklung und Bedingtheit
ihrer Interessen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
sowie fremde und eigene Erwartungen
sollen mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt und
den Berufsanforderungen verschiedener Berufe in
Relation gesetzt werden. Die Lernenden sollen
angeregt werden, Richtlinien nicht nur nach wirtschaftlichen
Kriterien, sondern auch nach Selbstverwirklichungs-
und Zukunftsgestaltungsmöglichkeiten
zu erstellen.
Lehrstoff
3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Bildungsziele
Der Unterricht soll dazu führen, daß die Lernenden
Lehrstoff
— die Arbeit als einen wesentlichen Teil des
Lebens erkennen und ihr einen persönlichen
Stellenwert zuordnen
— Entstehung und Entwicklung derzeitiger und
zukünftiger Bedingungen von Arbeit, Beruf
und Wirtschaft erfahren
— verschiedenen Kriterien Berufsbereiche
zuordnen und erkennen, welchen Veränderungen
Berufsbereiche unterworfen sind
— die eigenen Interessen und Neigungen erforschen
sowie subjektive Begabungen und
Fähigkeiten einschätzen lernen
— ihre persönlichen Erwartungen reflektieren
und die Erwartungen bzw. den Einfluß der
Eltern, Freunde und der Gesellschaft erkennen
— die vielfältigen Wege in die Berufswelt kennenlernen
und Probleme bei der Durchsetzung
ihres Weges erkennen
— den Ausbildungsweg zum eigenen Berufswunsch
finden
— jene Einrichtungen kennenlernen, die ihnen
bei einer Planung des Berufsweges Hilfen
anbieten können und Beratungssituationen
einüben
— die Strukturen der Arbeits- und Berufswelt
sowie der Wirtschaft vor allem in regionaler
Hinsicht erarbeiten
— Maßnahmen gegen Benachteiligungen und
Handicaps am Arbeitsmarkt kennenlernen
— verschiedene Bewerbungsverfahren und
situationsgerechte Verhaltensweisen kennenlernen.
Eigene und fremde Erfahrungen mit Arbeit;
Arbeit und Spiel;
selbstbestimmte und fremdbestimmte Arbeit;
verschiedene Arbeitsbegriffe;
Zielsetzungen von Arbeit;
Arbeit und Lebensglück;
Arbeit und Belastung;
individuelle Vorstellungen zur Lebensplanung;
Selbstverwirklichung;
unterschiedliche Interessenslagen;
Veränderung und Weiterentwicklung der Arbeit —
neue Technologien;
Basisqualifikationen als Grundlage künftiger Tätigkeiten;
Berufe nach Merkmalen wie Werkzeuge, Tätigkeiten,
Materialien, Anforderungen untersuchen;
Orientierung nach Berufsfeldern;
Freizeitaktivitäten und Hobbies;
Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen alle Fähigkeiten,
nämlich kognitive, affektive und psychomotorische
im Vordergrund stehen;
Veränderbarkeit des Berufswunsches;
äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches;
geschlechtsspezifische Vorurteile;
Berufswunsch und Realisierbarkeit;
Lebens- und Berufsbiographien;
Berufserwartung;
Bildungsformen und Bildungswege;
Gegenüberstellung von schulischer und dualer Ausbildung;
Schüler- und Bildungsberatung;
Schulpsychologischer Dienst;
Arbeitsmarktverwaltung;
Lehrlingsstellen der Kammern;
Ausbildungsmöglichkeiten des regionalen Wirtschaftsraumes;
Arbeitsmarkt; Arten der Betriebe;
Tätigkeits- und Produktionsbereiche;
Branchenentwicklung der letzten Jahre;
Bedeutung der Interessenvertretungen im Arbeitsleben;
Förderungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen,
Ausländer, Behinderte . . .
Auswahlkriterien der Schulen und Betriebe;
Bewerbungsarten;
Führung von Bewerbungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
In der Unterrichtsgestaltung, dh. in der methodisch-
didaktischen Umsetzung der Bildungsziele,
sind die Hauptintentionen besonders zu beachten
Die unverbindliche Übung leistet einen Beitrag
zur Persönlichkeitsbildung; weiters werden Hilfen
für die Planung des künftigen Lebensweges angeboten.
Im Rahmen der unverbindlichen Übung soll
darüber hinaus ein gemeinsamer Entwicklungspro-
zeß der Gruppe in Gang gesetzt werden. Die
schöpferischen Kräfte der Kinder werden geweckt,
gepflegt, gefördert und weiterentwickelt.
Die didaktische Einheit von intellektueller, affektiver
und charakterlicher Erziehung zur Bildungs- und
Berufsbereitschaft soll zur Allgemeinbildung
beitragen. Die Lernenden werden ermuntert, ihre
Erfahrungen mit der Freude am Planen, Schaffen
und Präsentieren eigener Werke einzubringen.
Persönliche Erfahrungen und Erlebnisse der Kinder
mit (meist unbezahlter, überschaubarer) Arbeit
stehen im Vordergrund und bilden Anknüpfungspunkte
für die Bearbeitung des Bereiches der
Erwerbsarbeit.
Eine Orientierung in der vielfältigen Arbeits- und
Berufswelt bzw. die Auseinandersetzung mit
den verschiedenen Aspekten, unter denen man
Arbeit betrachten kann (Zweck, Bedingungen,
Enstehung, Funktionen, . . .), bedingt von den einzelnen
Fachgebieten her eine entsprechend vielfältige
Annäherung und Sichtweise; zur Zusammenschau
dieser Bereiche trägt die unverbindliche
Übung bei. Im Unterricht soll so oft wie möglich
vom Erfahrungs- und Erlebnisraum der Kinder
ausgegangen werden. Das Gelernte soll vorwiegend
in kreativen, kooperativen, selbsttätigen
Arbeits- und Sozialformen umgesetzt werden;
erfahrungs- und handlungsorientierte Vorhaben
bzw. fächerübergreifende Projekte bieten sich an.
Ein weiteres Ziel der unverbindlichen Übung ist
das Hinführen der Lernenden zu einem Prozeß
einer Bildungs- und Berufswahl. Die eigene Familie
ist für die meisten Jugendlichen in Fragen der Bildungs-
und Berufsplanung wichtigste Entscheidungsinstanz.
Daher ist ihre Einbeziehung in den
Prozeß der Berufsorientierung und Bildungsinformation
anzustreben. Der Optimierung und Einübung
von Beratungssituationen und zielführender
Informationsbeschaffung kommt große Bedeutung
zu.
Anschaulichkeit im Unterricht kann gefördert
werden durch: Filme, Diskussionen, Biographien,
Museen, Ausstellungen, Informationsmessen, Interviews,
Rollen- und Planspiele, Betriebserkundungen,
Schulbesuche, Literatur aus der Arbeitswelt
. . .",
b) wird nach der unverbindlichen Übung „Biologie
und Umweltkunde" angefügt
„EINFÜHRUNG IN DIE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Einführung in die Informatik kommt die
Aufgabe zu, die auf diesem Gebiet in den übrigen
Gegenständen gewonnenen Fertigkeiten, Fähigkeiten,
Kenntnisse, Erfahrungen und Einstellungen zu
vertiefen bzw. zu erweitern. Dadurch sollen die
Schüler befähigt werden, stark interessensorientierte
Arbeiten in selbst organisierter, selbsttätiger
Weise sowohl individuell als auch in der Gruppe
durchzuführen.
Vertrautheit und Geläufigkeit mit einer bestimmten
Anwendersoftware sollen es den Schülern
erleichtern, Interesse für größere Zusammenhänge
zu entwickeln. Andere Nutzungsmöglichkeiten von
Anwendersoftware als die eigenen — wie zB
betriebliche Anwendungsmöglichkeiten — sollen
kennengelernt werden. Die Lernenden sollen zu
eigenständig verantwortungsvoller Auseinandersetzung
mit persönlichen, wirtschaftlichen, technischen,
sozialen und kulturellen Aspekten neuer
Informations- und Kommunikationstechniken
befähigt werden.
Die unverbindliche Übung soll den Jugendlichen
helfen, in ihrem künftigen Leben ihren Beitrag zur
sozialen Beherrschung und Gestaltung neuer Technologien
zu leisten.
Im speziellen sollen die Lernenden
— Sicherheit im Umgang mit und in der Bedienung
von Computern sowie jedenfalls einer
der im Lehrstoff angeführten Arten von
Anwendersoftware gewinnen,
— Problemlösungen planvoll durchführen zu
können,
— Einblicke in die Denk- und Arbeitsweisen
neuer Technologien und ihrer verschiedenen
Anwendungsmöglichkeiten gewinnen,
— Verständnis für Entstehung und Grundlagen
der neuen Technologien entwickeln,
— den verantwortungsbewußten Umgang mit
technischen Geräten lernen,
— die Bereitschaft zu kooperativen Arbeitsformen
weiterentwickeln,
— sich mit emotionalen und sozialen Aspekten
des Verhältnisses Mensch und Technik sowie
unterschiedlichen Zugangsformen und Interessenstandpunkten
zu neuen Techniken auseinandersetzen,
— die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch
Grenzen und Gefahren neuer Technologien
einschätzen können,
— Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher
Beeinträchtigungen durch die Arbeit an
den Geräten,
— sich ein Urteil über gegenwärtige und
zukünftige mögliche Veränderungen der
Lebenswirklichkeit bilden können.
Lehrstoff
Der Lehrstoff hat Angebotscharakter. Zur
Sicherstellung einer Vertiefung und Erweiterung
des integrativen Einsatzes neuer Informations- und
Kommunikationstechniken, insbesondere des Computers,
ist eine exemplarische Auswahl zu treffen.
Grundlegende Handhabungsfertigkeiten
— praxisgerechte Systembedienung
— Benützung der Tastatur
— Umgang mit Speichermedien
— Starten von Programmen
— Handhaben von verschiedenen Benutzeroberflächen
— Eingabe- und Ausgabemöglichkeiten
— Betriebssystem: grundlegende Befehle, Fehlermeldungen
Verfahren zur Problemlösung
— Problemanalyse
— schrittweise Verfeinerung
— zyklisches Vierphasenmodell
Textverarbeitung
— Grundfunktionen
— Texterstellung
— Textbearbeitung
— Textgestaltung und Graphik
Dateiverwaltung
— Grundfunktionen
— Selektieren von Datensätzen
— Datenstrukturen
— Aufbau von eigenen Masken
— Zugriffsbeschränkung; Paßwort
Tabellenkalkulation
— Arbeitsblattaufbau
— Benützen von fertigen Rechengefügen
— Ausdrücken von Abhängigkeiten (Formeln,
Adressierung)
Graphik und Konstruktion
— Textgestaltungsmöglichkeiten
— Präsentationsgraphik
— Veranschaulichung von Größen und Zahlen
— Konstruktion von Flächen und Körperrissen
— Körperdarstellungen
— Kreatives Gestalten
Selbständiges Erstellen einfacher Programme
— lineare Anweisungsfolge
— Schleifen
— Verzweigungen
Meß-, Steuerungs- und Regeltechnik
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer
Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere
des Computers
im persönlichen Bereich
in der Schule
im Haushalt
im Freizeitbereich
in der Arbeits- und Berufswelt
in den Medien
in der Kunst
in Forschung und Wissenschaft
durch den Staat
Wertende und normative Aspekte der Auswirkungen
neuer Technologien in wirtschaftlicher,
kultureller, persönlicher und sozialer Hinsicht
Rationalisierung und Automation
Humanisierung der Arbeitswelt
Kontrollmöglichkeiten und Kontrollmechanismen
Datenschutz, Urheberrecht, Schutz vor Viren
Konsumentenschutz
Weiterentwicklungstendenzen und Zukunftsperspektiven
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht in Informatik steht weitgehend
selbst organisiertes selbsttätiges Lernen ebenso im
Vordergrund wie angeleitetes Ausprobieren, eigenständiges
Experimentieren und Erkennen sowie das
Bewältigen vom Schüler selbst ausgewählter Aufgabenstellungen.
Das praktische Arbeiten am Gerät
hat daher besondere Bedeutung. Durch interaktives
Arbeiten am Computer sollen Motivation und
Kreativität des Schülers gefördert werden. Bei der
Wahl der Aufgabenstellungen ist nach Möglichkeit
von der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schüler
auszugehen; es sollen möglichst verschiedenartige
Anwendungsbeispiele auch unter Berücksichtigung
individueller Zugangsformen gewählt werden. Subjektiv
nützliche und sinnvolle Aufgabenstellungen
sollen mit dem Computer zweckorientiert bearbeitet
werden.
Der Schüler soll darüber hinaus den Zweck und
die Einsatzmöglichkeiten der von ihm verwendeten
Software im persönlichen und wirtschaftlichen
Bereich kennenlernen. Er soll dabei angeregt werden,
sich sowohl mit technischen und organisatorischen
Problemen der Datenverarbeitung auseinanderzusetzen
als auch mit den wirtschafts- und
gesellschaftspolitischen Hintergründen zu beschäftigen.
Er soll auch die Möglichkeiten, Gefahren
und versteckte Inhalte von Computerspielen kennenlernen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und
neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer
Arbeitsformen. Unterrichtsformen, wie Gruppenarbeit,
Teamarbeit und projektorientierter
Unterricht, sind dem Unterrichtsgegenstand Informatik
daher besonders angemessen.
Das Verständnis für Einsatz und Auswirkungen
neuer Technologien soll nach Möglichkeit auch
durch Lehrausgänge oder Exkursionen, aber auch
durch den vielseitigen Einsatz von verschiedenen
Medien und durch eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung
gefördert werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft
1. Art. I Z 1, 2, 3 und 5 hinsichtlich der 3. Klasse
mit 1. September 1990 und hinsichtlich der
4. Klasse mit 1. September 1991,
2. Art. I Z 4 und 6 hinsichtlich der 2. und
3. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich
der 4. Klasse mit 1. September 1990.