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429_1989 AT

429. Verordnung: Änderung des Lehrplanes der Hauptschule

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 429. Verordnung: Änderung des Lehrplanes der Hauptschule

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 327/1988, insbesondere

dessen §§ 6 und 16, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134/1963, mit

welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule

und der Sonderschulen erlassen werden,

zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 413/1987, wird hinsichtlich der Anlage B

(Lehrplan der Hauptschule) wie folgt geändert

1. Im ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen)

Z 2 (Unterrichtsprinzipien)

a) wird im vorletzten Absatz als vorletzter Halbsatz

eingefügt

„Vorbereitungen auf die Anwendung neuer Techniken,

insbesondere der Informations- und Kommunikationstechniken,

mit nach Schulstufen wechselnden

Schwerpunkten;",

b) erhalten die bisherigen Z 3 bis 5 die Bezeichnung

„4" bis „6" und wird als neue Z 3 eingefügt

„3. Integration von informations- und kommunikationstechnischer

Grundbildung in die

Unterrichtsgegenstände

Die wachsende Bedeutung von neuen Techniken,

insbesondere von Informations- und Kommunikationstechniken,

im gesamten Leben hat Auswirkungen

auf alle Unterrichtsgegenstände und macht

die Integration von informations- und kommunikationstechnischer

Grundbildung in das Gesamtkonzept,

vornehmlich in der 3. und 4. Klasse, einer

zeitgemäßen Allgemeinbildung notwendig.

In der 3. und 4. Klasse haben alle Unterrichtsgegenstände

jene Aspekte informations- und kommunikationstechnischer

Grundbildung zu berücksichtigen,

die ihrem Fachbereich gemäß den jeweiligen

Bildungs- und Lehraufgaben entsprechen. Dabei

sind von allen Unterrichtsgegenständen ihre jeweiligen

Aspekte beizutragen und den Schülern auch

je nach den Gegebenheiten des Unterrichtsgegenstandes

Möglichkeiten zu eröffnen, Erfahrungen

im Umgang mit Computern besonders durch

Übung zu sammeln und auszuwerten. Darüber hinaus

sind zur Erzielung einer entsprechenden

Gesamtschau informations- und kommunikationstechnischer

Grundbildung und einer angemessenen

Geläufigkeit im Umgang mit dem Computer in der

3. Klasse eine Einstiegsphase und in der 4. Klasse

eine Projektphase oder Projektwoche durchzuführen.

Zur. Erreichung dieses Zieles sind in allen

Pflichtgegenständen (ausgenommen Religion)

jeweils die für eine Woche vorgesehenen Unterrichtseinheiten,

in der 3. Klasse für die Einstiegsphase

längstens bis zum Ablauf der siebenten

Unterrichtswoche und in der 4. Klasse für die Projektphase

bzw. -woche, zu verwenden. In der Einstiegsphase

sind mindestens 12 Unterrichtsstunden

für praktisches Üben am Computer vorzusehen."

2. Im zweiten Teil (Allgemeines Bildungsziel)

wird im vierten Absatz vor dem Halbsatz „zu einer

persönlichen Werthaltung" folgender Halbsatz eingefügt

„zu einer grundsätzlichen und anwendungsorientierten

Auseinandersetzung mit den neuen Informations-

und Kommunikationstechniken sowie zu

einer sinnvollen Nutzung dieser Techniken;".

3. Im dritten Teil (Allgemeine didaktische

Grundsätze) Z 2 (Unterrichtsgestaltung — Erarbeitung

und Verarbeitung) wird im ersten Absatz des

Unterabschnittes „Lernvorgänge — Lehr- und

Lernformen" nach dem Halbsatz „— sachlogisch

angemessene Lehr- und Lernverfahren;" folgender

Halbsatz eingefügt

„— der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken

(Anwendung des Computers);".

4. Im vierten Teil (Stundentafel)

a) lautet nun die den Freigegenstand „Maschinschreiben"

betreffende Zeile

„Maschinschreiben.... - (2) (2) (2) 2/4 3a";

b) tritt an die Stelle der die unverbindliche

Übung „Berufskundliche Information" betreffenden

Zeile folgende Zeile

„Berufsorientierung und

Bildungsinformation 5) — — 1 1 2";

c) wird dem Abschnitt „Unverbindliche Übungen"

angefügt

„Einführung in die

Informatik — — 2 2 4";

d) wird bei den Anmerkungen folgende Anmerkung

3 a eingefügt;

„3 a. Höchstens 4 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden

Schuljahren."

5. Im sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen

Unterrichtsgegenstände), Abschnitt A (Pflichtgegenstände)

a) wird im Pflichtgegenstand „Deutsch"

aa) dem Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

folgender Absatz angefügt

„In diesem Zusammenhang soll — insbesondere

in der 3. und 4. Klasse — auch eine Einführung in

die sinnvolle und kritische Nutzung von neuen

Informations- und Kommunikationstechniken vor

allem zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung

sowie zur Textverarbeitung erfolgen.",

bb) im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" dem

Unterabschnitt a) (für alle Leistungsgruppen) angefügt

„Umgang mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken

Der Beitrag des Unterrichtsgegenstandes

„Deutsch" besteht vor allem in der Förderung des

Verständnisses grundlegender Arbeitsweisen am

Computer, besonders beim Zurechtkommen mit

Informations- und Ordnungssystemen sowie mit

Standardanwendungen zur Textverarbeitung, Textgestaltung

und zum Schriftverkehr.

Dies schließt auch kritisches Prüfen der Sinnhaftigkeit

des Einsatzes von Computern mit ein. Der

Werkzeugcharakter des Computers, der von Menschen

gemacht bzw. verwendet wird, also auch von

Menschen zu verantworten ist, soll in den Vordergrund

gestellt werden.";

b) lautet im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache"

aa) in Englisch, Französisch der vierte Absatz des

Abschnittes „Bildungs- und Lehraufgabe"

„Im Rahmen des Unterrichts sind den Schülern

nach Möglichkeit Ziele und Arbeitsweisen einsichtig

zu machen sowie zeitgemäße und zukunftsorientierte

Lerntechniken zu vermitteln, die den selbständigen

Fremdsprachenerwerb unterstützen.

Nur für Englisch

Dabei soll auch eine sinnvolle und kritische Nutzung

neuer Informations- und Kommunikationstechniken

zur Informationsspeicherung und -rückgewinnung,

zur gezielten Lernunterstützung sowie

zum Arbeiten mit Texten (wie Textkonstruktion,

Textmanipulation, Textverarbeitung) erfolgen.",

bb) in Englisch der fünfte Absatz der lit. a (für

alle Leistungsgruppen) des Abschnittes „Didaktische

Grundsätze"

„Der Veranschaulichung kommt in allen Phasen

des Spracherwerbs größte Bedeutung zu. Audiovisuelle

Medien (Tuchtafel, Tafelskizze, Folie,

Gegenstände, Wandbilder, Filme, Dias, Video,

Tonträger, Wort- und Bildkarten) sollen gezielt

eingesetzt werden sowie neue Informations- und

Kommunikationstechniken, insbesondere der Computer,

sollen lernzielbewußt und schülerorientiert

eingesetzt werden.",

cc) in Englisch der siebente Absatz der lit. a (für

alle Leistungsgruppen) des Abschnittes „Didaktische

Grundsätze"

„Zur Absicherung des Unterrichtsertrages ist

gezielten, abwechslungsreichen Wiederholungen

genügend Zeit zu widmen. Zu den letztgenannten

beiden didaktischen Überlegungen (Motivation,

Sicherung des Unterrichtsertrages) bieten neue

Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere

der Computer, zusätzliche Alternativen

und Möglichkeiten in der Unterrichtsgestaltung

und sollen daher unter Nutzung geeigneter, benutzerfreundlicher

Software eingesetzt werden.";

c) wird im Pflichtgegenstand „Mathematik"

aa) im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

am Ende des ersten Absatzes an die Stelle des

Punktes ein Beistrich gesetzt und angefügt

„— Verständnis für Denk- und Arbeitsweisen bei

der Anwendung neuer Informations- und Kommunikationstechniken

anzubahnen,",

bb) im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

der zweite Absatz durch folgenden Wortlaut

ersetzt

„Dabei soll der Mathematikunterricht Beiträge

zu allgemeinen Unterrichtsprinzipien, im besonderen

Maße zu den Prinzipien „Vorbereitung auf die

Arbeits- und Berufswelt", „Wirtschaftserziehung

einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung",

„Politische Bildung", in der 3. und

4. Klasse „Vorbereitung auf die Anwendung neuer

Techniken, insbesondere der Informations- und

Kommunikationstechniken" und „Umwelterziehung"

liefern.",

cc) im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe"

nach dem letzten Absatz folgender Absatz angefügt

„Zum Erwerb von informations- und kommunikationstechnischer

Grundbildung soll die Mathematik

insbesondere das Verständnis für Arbeits- und

Anwendungsweisen von Computern, vor allem

hinsichtlich des Algorithmierens, Formalisierens

und Symbolisierens, aber auch hinsichtlich des Veranschaulichens

sowie des Kennenlernens verschiedener

Arbeitserleichterungen entwickeln. In diesem

Zusammenhang können unter Anleitung des Lehrers

auch einige einfache Programme erstellt und

am Computer angewendet werden.",

dd) im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" vor

dem Unterabschnitt „Projektorientierter Unterricht"

eingefügt

„Verständnisvoller Umgang mit

neuen Informations- und Kommunikationstechniken

Der Beitrag der Mathematik zur Auseinandersetzung

mit neuen Informations- und Kommunikationstechniken

besteht vor allem in der Förderung

des Verständnisses grundlegender Arbeitsweisen

des Computers, besonders unter Nutzung von ausgewählten

Anwendungssystemen zur flexiblen

Lösung mathematischer Aufgabenstellungen (wie

Tabellenkalkulation und grafische Veranschaulichung).

Dies schließt auch kritisches Prüfen der Sinnhaftigkeit

des Einsatzes von Computern mit ein. Der

Werkzeugcharakter des Computers, der von Menschen

gemacht bzw. verwendet wird, also auch von

Menschen zu verantworten ist, soll in den Vordergrund

gestellt werden.";

d) lautet der Pflichtgegenstand „Geometrisches

Zeichnen"

„GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterrichtsgegenstand Geometrisches

Zeichnen soll zur Erreichung folgender fachübergreifender

Ziele beitragen

— Ausbilden und Schulen der Raumvorstellung;

— Erziehen zu sauberem und genauem Arbeiten

sowie zu präzisem sprachlichem Ausdruck;

— Weiterentwickeln der Konzentrationsfähigkeit

und Ausdauer;

— Fördern der Kreativität;

— Hinführen zu überlegtem und planmäßigem

Arbeiten;

— Erziehen zu einem verantwortungsbewußtem

Umgang mit technischen Geräten und Anlagen;

— Fördern des Verständnisses für Denk- und

Arbeitsweisen bei der Anwendung neuer

Techniken, insbesondere des Computers.

Insbesondere sind folgende fachspezifische Ziele

anzustreben

— Erlangen von Fertigkeit in der Handhabung

zweckmäßiger Zeichengeräte einschließlich

des Computers;

— Erlernen von Zeichentechniken für das

Anfertigen sauberer und genauer Zeichnungen

mit entsprechender Beschriftung und

gegebenenfalls sinnvoller Farbgestaltung;

— Lösen von Konstruktionsaufgaben der ebenen

Geometrie;

— Entwickeln von Raumanschauung und des

räumlichen Denkens auch mit Computerunterstützung;

— Erfassen, Analysieren und sprachlich angemessenes

Beschreiben von Eigenschaften

geometrischer ebener Figuren und räumlicher

Objekte;

— Anwenden geeigneter Problemlösungsverfahren;

— Darstellen räumlicher Objekte durch geeignete

Abbildungsmethoden;

— Erkennen und Beschreiben von Form, Größe

und Aufstellung eines Objektes aus der zeichnerischen

Darstellung (Diskutieren eines Risses);

— Anfertigen von Handskizzen zum selbständigen

Entwerfen einfacher räumlicher Objekte

und zur Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung

mit geeigneter Software.

Der Unterricht im Geometrischen Zeichnen soll

auch auf das Erkennen und Herstellen von Querverbindungen

abzielen, insbesondere auch hinsichtlich

der Computeranwendungen. Weiters sollen

Einblicke in das Technische Zeichnen als Bestandteil

vieler Berufe geboten und die Bedeutung der

Zeichnung als Informationsträger vermittelt werden.

Lehrstoff

Bei den einzelnen Stoffgebieten sind Tätigkeiten

angeführt, die von den Schülern durchgeführt werden

sollen. Diese Schüleraktivitäten beschreiben

Lernrichtungen für die Behandlung der Stoffgebiete

im Unterricht. Sie sind einerseits unmittelbare

Lernziele, andererseits sollen durch sie die in der

Bildungs- und Lehraufgabe formulierten allgemeinen

Lernziele angestrebt werden. Das Ausmaß, in

dem die verschiedenen Tätigkeiten durchgeführt

werden, ist entsprechend ihrem Beitrag zu allgemeinen

Lernzielen und entsprechend den Didaktischen

Grundsätzen des Lehrplans vom Lehrer im

Rahmen des § 17 des Schulunterrichtsgesetzes festzulegen.

In manchen Fällen sind diese Tätigkeiten nicht

verpflichtend vorgesehen, was durch das Wort

„allenfalls" (Erweiterungsstoff) aufgezeigt wird.

Die Reihenfolge, in der die einzelnen Schüleraktivitäten

angegeben sind, entspricht einer gewissen

systematischen Darstellung, ist aber keine methodische

Festlegung und für den Unterricht nicht verbindlich.

Vielmehr ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener

Tätigkeiten und verschiedener Aspekte

eines Themenbereiches wünschenswert.

3. Klasse (1,5 Wochenstunden)

Durchführen von einfachen Konstruktionen zur

Schulung im manuellen Gebrauch von Zeichengeräten,

zur Aneignung von Zeichentechniken, zur

Förderung der Sauberkeit, Genauigkeit und Ästhetik;

Beschriften.

Allenfalls selbständiges Erstellen von einfachen

Programmen für die Konstruktion elementarer ebener

geometrischer Figuren und für deren Zusammensetzung

zu komplexeren Gebilden, etwa zu

Netzen einfacher ebenflächig begrenzter Körper

(insbesondere Würfel, Oktaeder, Tetraeder) oder

zu Ornamenten.

Verwenden von geeigneter Software zur interaktiven

Durchführung geometrischer Konstruktionen,

zur Erzeugung und zur Transformation von

ebenen Figuren.

Arbeiten mit einem räumlichen kartesischen

Rechtskoordinatensystem; Zeichnen und Diskutieren

von axonometrischen Rissen einfacher ebenflächig

begrenzter Körper durch koordinatenmäßiges

Aufbauen, insbesondere von Schrägrissen in frontalen

und horizontalen Bildebenen.

Allenfalls Verwendung von geeigneter Software

zur Visualisierung der Entstehung von Rissen.

Zeichnen und Diskutieren von Grund-, Auf- und

Kreuzrissen einfacher ebenflächig begrenzter Körper

in einfacher Lage. Konstruieren axonometrischer

Risse aus zugeordneten Normalrissen und

umgekehrt.

Allenfalls Bestimmen der (wahren) Länge von

Raumstrecken und Konstruieren von Netzen einfacher

ebenflächig begrenzter Körper.

4. Klasse (1,5 Wochenstunden)

Konstruieren von Ellipsen, Parabeln und Hyperbeln.

Allenfalls selbständiges Erstellen von einfachen

Programmen für die Konstruktion elementarer ebener

geometrischer Figuren und für deren Zusammensetzung

zu komplexeren Gebilden.

Zeichnen und Diskutieren von axonometrischen

Rissen und von zugeordneten Normalrissen

(Grund-, Auf- und allenfalls Seitenrisse) ebenflächig

begrenzter Körper und technischer Objekte in

einfacher Lage durch koordinatenmäßiges Aufbauen;

Lesen und Anfertigen von Werkzeichnungen,

auch unter Einsatz eines Computers.

Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse

von Prismen und Pyramiden in einfacher

Lage, die mit projizierenden Ebenen geschnitten

werden; Zeichnen dieser Schnittfiguren in unverzerrter

Gestalt.

Allenfalls Zeichnen und Diskutieren axonometrischer

Risse von eben geschnittenen Prismen und

Pyramiden.

Zeichnen und Diskutieren zugeordneter Normalrisse

oder besonderer axonometrischer Risse

(Horizontal- bzw. Frontalrisse) von Drehzylindern

und Drehkegeln in einfacher Lage.

Allenfalls Zeichnen und Diskutieren zugeordneter

Normalrisse von Drehzylindern in einfacher

Lage, die mit projizierenden Ebenen geschnitten

werden; Zeichnen dieser Schnittfiguren in unverzerrter

Gestalt.

Konstruieren von Netzen und allenfalls von

Abwicklungen.

Verwenden von geeigneter Software etwa zur

Visualisierung von geometrischen Abbildungen, zur

Darstellung von Bewegungsvorgängen, zum Generieren

und zur Darstellung von räumlichen Objekten,

zur Veränderung von Objekten und von Darstellungsparametern

zur Erreichung einer möglichst

guten Bildwirkung oder zum Aufzeigen verschiedener

Zugänge zum selben Objekt (zB

Ecken-, Kanten-, Flächenmodelle, Entstehung

durch Bewegungen).

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht soll den Schülern Gelegenheit zu

produktivem und kreativem Arbeiten geboten werden,

und zwar sowohl in Einzelarbeit als auch in

kooperativen Arbeitsformen. Damit sollen auch die

Freude an der Form geweckt und das ästhetische

Empfinden geschult werden. Die Schüler sollen zur

Auseinandersetzung mit geometrischen Formen

und deren Anwendung in der Technik motiviert

werden. Durch interaktives Arbeiten am Computer

sollen Motivation und Kreativität des Schülers

gefördert werden.

Den Schülern soll Gelegenheit geboten werden,

die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf

Probleme aus ihrer Umwelt oder bei fächerübergreifenden

Vorhaben und Projekten anzuwenden.

Eine möglichst saubere und genaue Ausführung

unter Beachtung der Übersichtlichkeit (Platzeinteilung)

und der entsprechenden Beschriftung (auch

mit Schablone) ist laufend anzustreben. Auf zweckmäßige

und normgerechte Verwendung verschiedener

Linienbreiten und Linienarten ist zu achten.

Das Ausmaß der Zeichnungen, die mit Bleistift, mit

Tusche oder mit dem Computer ausgeführt werden,

ist vom Lehrer unter Berücksichtigung der zur

Verfügung stehenden Geräte und der zeitlichen

Möglichkeiten festzulegen, wobei keine dieser drei

Techniken vernachlässigt werden soll. Der Schüler

ist zu laufender Kontrolle der Richtigkeit und

Genauigkeit seiner Arbeit anzuhalten. Ein sinnvoller

Einsatz des Computers soll die Effizienz des

Unterrichts im Geometrischen Zeichnen steigern,

insbesondere dort, wo der Computereinsatz herkömmlichen

Methoden überlegen ist; der Schüler

soll dabei stets zur räumlichen Interpretation der

Bilder angeleitet werden.

Bei der Körperdarstellung ist vorwiegend von

räumlichen Objekten aus dem Erfahrungsbereich

der Schüler auszugehen, wobei außer der sprachlichen

Beschreibung auch andere Hilfsmittel, wie

etwa Modelle, anschauliche Skizzen, Overhead-

Folien, Fotos, Dias, Anaglyphen (3-D-Bilder) und

Körpernetze, eingesetzt werden können. Durch

Computersimulation soll die Phase des realen

Begreifens ergänzt werden. Die Schüler sollen zum

Anfertigen anschaulicher Skizzen und zum sprachlich

richtigen Beschreiben der gezeichneten

Objekte angeleitet werden. Unter Rücksichtnahme

auf Anwendungen in der Technik ist die Darstellung

von Voll- und Halbschnitten vor allem bei

Drehzylinder und Drehkegel sinnvoll. Zur Herstellung

des Realitätsbezugs ist die selbständige Anfertigung

von Modellen zweckmäßig. Der Unterschied

zwischen Projektionsvorgang und Ergebnis

der Projektion (Riß) und somit auch zwischen

Objekt und dessen Bild muß verständlich gemacht

werden.

Zur individuellen Förderung der Schüler sollen

Maßnahmen der inneren Differenzierung erfolgen."

6. Im sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen

Unterrichtsgegenstände), Abschnitt C (unverbindliche

Übungen)

a) tritt an die Stelle der unverbindlichen Übung

„Berufskundliche Information" folgende unverbindliche

Übung „Berufsorientierung und Bildungsinformation"

„BERUFSORIENTIERUNG UND BILDUNGSINFORMATION

Bildungs- und Lehraufgabe

Die unverbindliche Übung „Berufsorientierung

und Bildungsinformation" geht von persönlichen

Erlebnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und

Schüler mit schöpferischer Tätigkeit bzw. Arbeit

aus. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der

Persönlichkeitsbildung sowie zur Klärung weiterer

Lebenswege.

Durch die „Berufsorientierung und Bildungsinformation"

sollen Kenntnisse vermittelt und Fähigkeiten

gefördert werden, die den Lernenden eine

bessere Orientierung in der Arbeits- und Berufswelt

ermöglichen und sie auf das Arbeitsleben vorbereiten.

Sie sollen dadurch Entscheidungs- bzw. Orientierungshilfen

für ihre weitere persönliche Entwicklung

sowie für ihre individuelle Berufsfindung und

Bildungslaufbahn erhalten.

Für die unverbindliche Übung „Berufsorientierung

und Bildungsinformation" ergeben sich daraus

folgende Lehr- und Lernbereiche

Die Lernenden sollen sich erfahrungsorientiert

mit Arbeit auseinandersetzen und den Stellenwert

der Arbeit für die persönliche Entfaltung und das

Zusammenleben der Menschen erkennen. Arbeit im

weiteren Sinn und Erwerbsarbeit in besonderen

beeinflussen die künftige Lebensplanung und

Lebensgestaltung maßgeblich.

Die Lernenden sollen sich mit Anforderungen,

Entwicklungen und Technologien in der Arbeits- und

Berufswelt auseinandersetzen. Zeitgemäße und

zukunftsorientierte Berufsanforderungen verlangen

zunehmend die Bereitschaft und Fähigkeit zu

lebenslangem Lernen, ein hohes Maß an Ich-

Stärke, Kreativität, Moblität, Natur- und Technikverständnis

und ähnliche dynamische Fähigkeiten,

wie Problemlösen, das Vermögen, Initiativen zu

ergreifen, kooperativ und solidarisch zu handeln

sowie Selbstvertrauen zu zeigen, sollen selbsttätig

in geeigneten Arbeitsformen (zB in Projekten)

erlebt und erfahren werden.

Die Lernenden sollen befähigt werden, sich mit

Informationsangeboten auseinanderzusetzen, diese

zu beurteilen, Wege zu Informationen und Beratungsangeboten

eigeninitiativ zu finden und zu nutzen.

Die Lernenden sollen sich mit ihren persönlichen

Berufswünschen und Bildungsmöglichkeiten

beschäftigen. Die Entwicklung und Bedingtheit

ihrer Interessen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten

sowie fremde und eigene Erwartungen

sollen mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt und

den Berufsanforderungen verschiedener Berufe in

Relation gesetzt werden. Die Lernenden sollen

angeregt werden, Richtlinien nicht nur nach wirtschaftlichen

Kriterien, sondern auch nach Selbstverwirklichungs-

und Zukunftsgestaltungsmöglichkeiten

zu erstellen.

Lehrstoff

3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Bildungsziele

Der Unterricht soll dazu führen, daß die Lernenden

Lehrstoff

— die Arbeit als einen wesentlichen Teil des

Lebens erkennen und ihr einen persönlichen

Stellenwert zuordnen

— Entstehung und Entwicklung derzeitiger und

zukünftiger Bedingungen von Arbeit, Beruf

und Wirtschaft erfahren

— verschiedenen Kriterien Berufsbereiche

zuordnen und erkennen, welchen Veränderungen

Berufsbereiche unterworfen sind

— die eigenen Interessen und Neigungen erforschen

sowie subjektive Begabungen und

Fähigkeiten einschätzen lernen

— ihre persönlichen Erwartungen reflektieren

und die Erwartungen bzw. den Einfluß der

Eltern, Freunde und der Gesellschaft erkennen

— die vielfältigen Wege in die Berufswelt kennenlernen

und Probleme bei der Durchsetzung

ihres Weges erkennen

— den Ausbildungsweg zum eigenen Berufswunsch

finden

— jene Einrichtungen kennenlernen, die ihnen

bei einer Planung des Berufsweges Hilfen

anbieten können und Beratungssituationen

einüben

— die Strukturen der Arbeits- und Berufswelt

sowie der Wirtschaft vor allem in regionaler

Hinsicht erarbeiten

— Maßnahmen gegen Benachteiligungen und

Handicaps am Arbeitsmarkt kennenlernen

— verschiedene Bewerbungsverfahren und

situationsgerechte Verhaltensweisen kennenlernen.

Eigene und fremde Erfahrungen mit Arbeit;

Arbeit und Spiel;

selbstbestimmte und fremdbestimmte Arbeit;

verschiedene Arbeitsbegriffe;

Zielsetzungen von Arbeit;

Arbeit und Lebensglück;

Arbeit und Belastung;

individuelle Vorstellungen zur Lebensplanung;

Selbstverwirklichung;

unterschiedliche Interessenslagen;

Veränderung und Weiterentwicklung der Arbeit —

neue Technologien;

Basisqualifikationen als Grundlage künftiger Tätigkeiten;

Berufe nach Merkmalen wie Werkzeuge, Tätigkeiten,

Materialien, Anforderungen untersuchen;

Orientierung nach Berufsfeldern;

Freizeitaktivitäten und Hobbies;

Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen alle Fähigkeiten,

nämlich kognitive, affektive und psychomotorische

im Vordergrund stehen;

Veränderbarkeit des Berufswunsches;

äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches;

geschlechtsspezifische Vorurteile;

Berufswunsch und Realisierbarkeit;

Lebens- und Berufsbiographien;

Berufserwartung;

Bildungsformen und Bildungswege;

Gegenüberstellung von schulischer und dualer Ausbildung;

Schüler- und Bildungsberatung;

Schulpsychologischer Dienst;

Arbeitsmarktverwaltung;

Lehrlingsstellen der Kammern;

Ausbildungsmöglichkeiten des regionalen Wirtschaftsraumes;

Arbeitsmarkt; Arten der Betriebe;

Tätigkeits- und Produktionsbereiche;

Branchenentwicklung der letzten Jahre;

Bedeutung der Interessenvertretungen im Arbeitsleben;

Förderungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen,

Ausländer, Behinderte . . .

Auswahlkriterien der Schulen und Betriebe;

Bewerbungsarten;

Führung von Bewerbungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

In der Unterrichtsgestaltung, dh. in der methodisch-

didaktischen Umsetzung der Bildungsziele,

sind die Hauptintentionen besonders zu beachten

Die unverbindliche Übung leistet einen Beitrag

zur Persönlichkeitsbildung; weiters werden Hilfen

für die Planung des künftigen Lebensweges angeboten.

Im Rahmen der unverbindlichen Übung soll

darüber hinaus ein gemeinsamer Entwicklungspro-

zeß der Gruppe in Gang gesetzt werden. Die

schöpferischen Kräfte der Kinder werden geweckt,

gepflegt, gefördert und weiterentwickelt.

Die didaktische Einheit von intellektueller, affektiver

und charakterlicher Erziehung zur Bildungs- und

Berufsbereitschaft soll zur Allgemeinbildung

beitragen. Die Lernenden werden ermuntert, ihre

Erfahrungen mit der Freude am Planen, Schaffen

und Präsentieren eigener Werke einzubringen.

Persönliche Erfahrungen und Erlebnisse der Kinder

mit (meist unbezahlter, überschaubarer) Arbeit

stehen im Vordergrund und bilden Anknüpfungspunkte

für die Bearbeitung des Bereiches der

Erwerbsarbeit.

Eine Orientierung in der vielfältigen Arbeits- und

Berufswelt bzw. die Auseinandersetzung mit

den verschiedenen Aspekten, unter denen man

Arbeit betrachten kann (Zweck, Bedingungen,

Enstehung, Funktionen, . . .), bedingt von den einzelnen

Fachgebieten her eine entsprechend vielfältige

Annäherung und Sichtweise; zur Zusammenschau

dieser Bereiche trägt die unverbindliche

Übung bei. Im Unterricht soll so oft wie möglich

vom Erfahrungs- und Erlebnisraum der Kinder

ausgegangen werden. Das Gelernte soll vorwiegend

in kreativen, kooperativen, selbsttätigen

Arbeits- und Sozialformen umgesetzt werden;

erfahrungs- und handlungsorientierte Vorhaben

bzw. fächerübergreifende Projekte bieten sich an.

Ein weiteres Ziel der unverbindlichen Übung ist

das Hinführen der Lernenden zu einem Prozeß

einer Bildungs- und Berufswahl. Die eigene Familie

ist für die meisten Jugendlichen in Fragen der Bildungs-

und Berufsplanung wichtigste Entscheidungsinstanz.

Daher ist ihre Einbeziehung in den

Prozeß der Berufsorientierung und Bildungsinformation

anzustreben. Der Optimierung und Einübung

von Beratungssituationen und zielführender

Informationsbeschaffung kommt große Bedeutung

zu.

Anschaulichkeit im Unterricht kann gefördert

werden durch: Filme, Diskussionen, Biographien,

Museen, Ausstellungen, Informationsmessen, Interviews,

Rollen- und Planspiele, Betriebserkundungen,

Schulbesuche, Literatur aus der Arbeitswelt

. . .",

b) wird nach der unverbindlichen Übung „Biologie

und Umweltkunde" angefügt

„EINFÜHRUNG IN DIE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Einführung in die Informatik kommt die

Aufgabe zu, die auf diesem Gebiet in den übrigen

Gegenständen gewonnenen Fertigkeiten, Fähigkeiten,

Kenntnisse, Erfahrungen und Einstellungen zu

vertiefen bzw. zu erweitern. Dadurch sollen die

Schüler befähigt werden, stark interessensorientierte

Arbeiten in selbst organisierter, selbsttätiger

Weise sowohl individuell als auch in der Gruppe

durchzuführen.

Vertrautheit und Geläufigkeit mit einer bestimmten

Anwendersoftware sollen es den Schülern

erleichtern, Interesse für größere Zusammenhänge

zu entwickeln. Andere Nutzungsmöglichkeiten von

Anwendersoftware als die eigenen — wie zB

betriebliche Anwendungsmöglichkeiten — sollen

kennengelernt werden. Die Lernenden sollen zu

eigenständig verantwortungsvoller Auseinandersetzung

mit persönlichen, wirtschaftlichen, technischen,

sozialen und kulturellen Aspekten neuer

Informations- und Kommunikationstechniken

befähigt werden.

Die unverbindliche Übung soll den Jugendlichen

helfen, in ihrem künftigen Leben ihren Beitrag zur

sozialen Beherrschung und Gestaltung neuer Technologien

zu leisten.

Im speziellen sollen die Lernenden

— Sicherheit im Umgang mit und in der Bedienung

von Computern sowie jedenfalls einer

der im Lehrstoff angeführten Arten von

Anwendersoftware gewinnen,

— Problemlösungen planvoll durchführen zu

können,

— Einblicke in die Denk- und Arbeitsweisen

neuer Technologien und ihrer verschiedenen

Anwendungsmöglichkeiten gewinnen,

— Verständnis für Entstehung und Grundlagen

der neuen Technologien entwickeln,

— den verantwortungsbewußten Umgang mit

technischen Geräten lernen,

— die Bereitschaft zu kooperativen Arbeitsformen

weiterentwickeln,

— sich mit emotionalen und sozialen Aspekten

des Verhältnisses Mensch und Technik sowie

unterschiedlichen Zugangsformen und Interessenstandpunkten

zu neuen Techniken auseinandersetzen,

— die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch

Grenzen und Gefahren neuer Technologien

einschätzen können,

— Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher

Beeinträchtigungen durch die Arbeit an

den Geräten,

— sich ein Urteil über gegenwärtige und

zukünftige mögliche Veränderungen der

Lebenswirklichkeit bilden können.

Lehrstoff

Der Lehrstoff hat Angebotscharakter. Zur

Sicherstellung einer Vertiefung und Erweiterung

des integrativen Einsatzes neuer Informations- und

Kommunikationstechniken, insbesondere des Computers,

ist eine exemplarische Auswahl zu treffen.

Grundlegende Handhabungsfertigkeiten

— praxisgerechte Systembedienung

— Benützung der Tastatur

— Umgang mit Speichermedien

— Starten von Programmen

— Handhaben von verschiedenen Benutzeroberflächen

— Eingabe- und Ausgabemöglichkeiten

— Betriebssystem: grundlegende Befehle, Fehlermeldungen

Verfahren zur Problemlösung

— Problemanalyse

— schrittweise Verfeinerung

— zyklisches Vierphasenmodell

Textverarbeitung

— Grundfunktionen

— Texterstellung

— Textbearbeitung

— Textgestaltung und Graphik

Dateiverwaltung

— Grundfunktionen

— Selektieren von Datensätzen

— Datenstrukturen

— Aufbau von eigenen Masken

— Zugriffsbeschränkung; Paßwort

Tabellenkalkulation

— Arbeitsblattaufbau

— Benützen von fertigen Rechengefügen

— Ausdrücken von Abhängigkeiten (Formeln,

Adressierung)

Graphik und Konstruktion

— Textgestaltungsmöglichkeiten

— Präsentationsgraphik

— Veranschaulichung von Größen und Zahlen

— Konstruktion von Flächen und Körperrissen

— Körperdarstellungen

— Kreatives Gestalten

Selbständiges Erstellen einfacher Programme

— lineare Anweisungsfolge

— Schleifen

— Verzweigungen

Meß-, Steuerungs- und Regeltechnik

Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer

Informations- und Kommunikationstechniken, insbesondere

des Computers

im persönlichen Bereich

in der Schule

im Haushalt

im Freizeitbereich

in der Arbeits- und Berufswelt

in den Medien

in der Kunst

in Forschung und Wissenschaft

durch den Staat

Wertende und normative Aspekte der Auswirkungen

neuer Technologien in wirtschaftlicher,

kultureller, persönlicher und sozialer Hinsicht

Rationalisierung und Automation

Humanisierung der Arbeitswelt

Kontrollmöglichkeiten und Kontrollmechanismen

Datenschutz, Urheberrecht, Schutz vor Viren

Konsumentenschutz

Weiterentwicklungstendenzen und Zukunftsperspektiven

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht in Informatik steht weitgehend

selbst organisiertes selbsttätiges Lernen ebenso im

Vordergrund wie angeleitetes Ausprobieren, eigenständiges

Experimentieren und Erkennen sowie das

Bewältigen vom Schüler selbst ausgewählter Aufgabenstellungen.

Das praktische Arbeiten am Gerät

hat daher besondere Bedeutung. Durch interaktives

Arbeiten am Computer sollen Motivation und

Kreativität des Schülers gefördert werden. Bei der

Wahl der Aufgabenstellungen ist nach Möglichkeit

von der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schüler

auszugehen; es sollen möglichst verschiedenartige

Anwendungsbeispiele auch unter Berücksichtigung

individueller Zugangsformen gewählt werden. Subjektiv

nützliche und sinnvolle Aufgabenstellungen

sollen mit dem Computer zweckorientiert bearbeitet

werden.

Der Schüler soll darüber hinaus den Zweck und

die Einsatzmöglichkeiten der von ihm verwendeten

Software im persönlichen und wirtschaftlichen

Bereich kennenlernen. Er soll dabei angeregt werden,

sich sowohl mit technischen und organisatorischen

Problemen der Datenverarbeitung auseinanderzusetzen

als auch mit den wirtschafts- und

gesellschaftspolitischen Hintergründen zu beschäftigen.

Er soll auch die Möglichkeiten, Gefahren

und versteckte Inhalte von Computerspielen kennenlernen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und

neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer

Arbeitsformen. Unterrichtsformen, wie Gruppenarbeit,

Teamarbeit und projektorientierter

Unterricht, sind dem Unterrichtsgegenstand Informatik

daher besonders angemessen.

Das Verständnis für Einsatz und Auswirkungen

neuer Technologien soll nach Möglichkeit auch

durch Lehrausgänge oder Exkursionen, aber auch

durch den vielseitigen Einsatz von verschiedenen

Medien und durch eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung

gefördert werden.

Artikel II

Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft

1. Art. I Z 1, 2, 3 und 5 hinsichtlich der 3. Klasse

mit 1. September 1990 und hinsichtlich der

4. Klasse mit 1. September 1991,

2. Art. I Z 4 und 6 hinsichtlich der 2. und

3. Klasse mit 1. September 1989 und hinsichtlich

der 4. Klasse mit 1. September 1990.

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