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429_1976 AT

429. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 429. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen sind folgende Staaten dem

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag

im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

(BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 43/1974)

beigetreten

Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde

Deutsche Demokratische Republik 27. Dezember 1973

Spanien 12. Feber 1974

Tschechoslowakei 4. September 1974

Bei der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunden

haben die Deutsche Demokratische Republik und

die Tschechoslowakei gemäß Art. 48 des Übereinkommens

erklärt, daß sie sich durch Art. 47

der Konvention nicht als gebunden betrachten.

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