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429_1971 AT

429. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Nebengebührenverordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 429. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Nebengebührenverordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den Bestimmungen der §§ 60 und 61 des

Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 1. Juli 1971, V 28/70-12, den § 4 Abs. 1

lit. b und Abs. 3 der Verordnung der Bundesregierung

vom 20. Juli 1948, BGBl. Nr. 173, über

die Nebengebühren der Bundesbeamten (Nebengebührenverordnung)

als gesetzwidrig aufgehoben.

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