428_2000
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428. Kundmachung: Aufhebung eines Wortes in der Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 428. Kundmachung: Aufhebung eines Wortes in der Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
2000_428_2 428. Kundmachung: Aufhebung eines Wortes in der Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Oktober 2000, V 91/99-11, der Bundesregierung
zugestellt am 11. Dezember 2000, das in § 2 Abs. 2 Z 3 der Verordnung der Bundesregierung
vom 31. Mai 1977 über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen,
vor denen die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird,
BGBl. Nr. 307, enthaltene Wort „Sittersdorf“ als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. April 2001 in Kraft.