Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
428_1999 AT

428. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 428. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,

BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 813/1993, wird in Verbindung mit

dem Punzierungsgesetz, BGBl. Nr. 68/1954, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 748/

1996, verordnet

Der Anhang A der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und

Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, BGBl. Nr. 358/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 114/

1996, wird wie folgt geändert

Nach Punkt XII. ist folgender Punkt XIII. anzufügen

„XIII. Amtszeichen des ermächtigten Punzierungsamtes des Königreiches der Niederlande für Platin-,

Gold- und Silbergegenstände:“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →