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428_1998 AT

428. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 428. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 123/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der

Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 514/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 250/1996, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I wird dem § 3 folgender Abs. 4 angefügt

„(4) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung

BGBl. II Nr. 428/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.“

2. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt I (Allgemeine

Bestimmungen) lautet in Z 4 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) der vierte Absatz

„Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im

Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten

als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die

Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der

schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können

auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu zwei

Wochenstunden pro Klasse vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig

festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in

geblockter Form angeboten werden.“

3. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel)

lauten die den Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden Zeilen der Stundentafel

„Instrumentalunterricht

1. Instrument 2)

(Gitarre/Klavier/Akkordeon) 2a) ............................................... 2 1 1 0/1 – 4/5 IV

2. Instrument 2)

(Flöte/Violine) 2a) ...................................................................... – 1 1 1/0 – 3/2 IV“

4. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel)

lauten die den Freigegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden Zeilen der Stundentafel

„Instrumentalunterricht

Gitarre/Flöte/Klavier/Akkordeon/Violine....................................... – – – – 1 1 IV“

5. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel)

lautet die Fußnote „2)“

„2) In der 4. Klasse das „1. Instrument“ oder das „2. Instrument“ und in der 5. Klasse Bildnerische

Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schüler.“

6. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel)

wird nach der Fußnote „2)“ folgende Fußnote 2a) eingefügt

„2a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.“

7. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) werden im Pflichtgegenstand

„Instrumentaluntericht“ nach dem das Instrument „Gitarre“ betreffenden Abschnitt folgende

Abschnitte samt Überschrift eingefügt

„Klavier

Lehrstoff

1. Klasse

Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen

(Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation

und Phrasierung.

Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.

Einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen.

Einfache Kadenzen und ihre Anwendung: Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör

und nach Noten.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und

Nachspiele.

Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung.

2. Klasse

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.

Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und

stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen.

Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder.

Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Einfache Transpositionsübungen im

Zusammenhang mit Liedbegleitung.

Anleitungen für Vor- und Zwischenspiele.

Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien

(Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung …).

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.

3. Klasse

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in

der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze).

Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen

(gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).

Transpositionsübungen.

Improvisations- und Gestaltungsübungen. Klanggeschichten.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/

Kindergartenpraxis.

4. Klasse

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung,

Dynamik, Agogik).

Das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Klavier, die in der beruflichen Praxis verwendbar

sind.

Improvisationsübungen. Klanggeschichten.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik.

Akkordeon

Lehrstoff

1. Klasse

Einführung

Haltung, Balgführung.

Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.

Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von

Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I / I-IV-V-I).

Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in unterschiedlichen Taktarten.

Darauf aufbauend

Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen,

Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).

Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden.

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik.

Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und b) Tonleitern.

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.

Literatur

Etüden.

Österreichische und internationale Folklore.

Spielstücke für geselliges Beisammensein.

Einführung in die Popularmusik.

Einführung in die konzertante Originalliteratur.

Duo- und Ensemblespiel.

Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.

Für die berufliche Praxis

Erarbeiten eines Repertoires für den beruflichen Einsatz (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den

Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad).

Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.

Einfache Transponierübungen.

Liedbegleitung.

Finden von Vor- und Zwischenspielen.

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen

von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten) einfacher Art.

Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest-

und Feiergestaltung.

Theoretisches Fachwissen

Aufbau des Instruments und seine Geschichte.

Einführung in die Reparaturkunde.

2. Klasse

Wiederholen und Festigen der erworbenen Fähigkeiten.

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.

Primavistaspiel.

Ausbau des Spiels im Diskant

Erweiterung des Tonraumes über zwei Oktaven hinaus.

Mehrstimmiges Spiel im Diskant (Spiel in Terzen und Sexten, Spiel mit gefesseltem Finger).

Akkordspiel.

Kadenzen.

Erweiterung des Bassspiels

Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden.

Erarbeiten gängiger Bassfiguren.

Einführung des Terzbasses.

Für die berufliche Praxis

Begleitung des eigenen Gesangs (nach Gehör und nach Noten).

Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis mit Schwerpunkt auf Kindertänzen.

Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Literatur

Solo- und Ensembleliteratur gesteigerter Anforderung unterschiedlicher Stilrichtungen.

Kammermusik, auch mit anderen Instrumenten.

3. Klasse

Technik

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerter Anforderung.

Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake“.

Verzierungen (Vorschlag, Pralltriller, Mordent, Triller, Glissando).

Vertiefende Übungen zur Artikulation.

Einführung in die Polyphonie.

Für die berufliche Praxis

Erweiterung des Spielerepertoires (Lieder, Tänze, …).

Sicherheit in der Liedbegleitung.

Förderung der Eigenständigkeit beim kreativen Gestalten (Improvisationsübungen mit höheren

Anforderungen, Finden von Vor-, Zwischen- und Nachspielen, Untermalen von literarischen Vorgaben).

Einsatz des Instruments in der Fest- und Feiergestaltung.

4. Klasse

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen

Erfordernisse im zukünftigen Beruf.

Ausbau des Spielrepertoires für die berufliche Praxis.

Erarbeitung von Originalliteratur (Solospiel, Spiel im Akkordeonensemble, Kammermusik mit

anderen Instrumenten).

Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Besetzungen.

Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen.“

8. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet im Pflichtgegenstand

„Instrumentalunterricht“ der nach der Überschrift „Flöte“ folgende Klammerausdruck

„(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)“

9. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im Pflichtgegenstand

„Instrumentalunterricht“ im Abschnitt „Flöte (Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)“

nach dem Unterabschnitt B (Bambusflöte) folgender Unterabschnitt samt Überschrift eingefügt

„C. Querflöte

Lehrstoff

2. Klasse

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne

(Tonbereich drei Oktaven c1–c4).

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und

Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre,

Didaktik und Praxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

3. Klasse

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher

spielbarer Töne.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus

verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten. Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die

berufliche Praxis.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und

Praxis.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

4. Klasse

Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und

Griffverbindungen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch

zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte. Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und

mit anderen Instrumenten.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem

Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.“

10. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im Pflichtgegenstand

„Instrumentaluntericht“ nach dem das Instrument „Flöte“ betreffenden Abschnitt folgende

Abschnitte samt Überschrift eingefügt

„Violine

Lehrstoff

2. Klasse (aufbauend auf Vorkenntnissen)

Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig)

Unterhaltungsliteratur.

Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.

1. Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).

Kammermusik und ihre Interpretation aus Musikepochen, im Zusammenwirken mit Musikerziehung.

Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.

Technische Übungen.

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.

Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.

Einfaches Doppelgriffspiel.

3. Klasse

Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand

von Liedern.

Sonaten: Konzerte unterschiedlicher Epochen, die auf den Unterricht in Musikerziehung abgestimmt

sind.

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).

Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.

Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis.

Fortsetzung der technischen Übungen.

4. Klasse

Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis.

Werke (Solo- und Kammermusik aus Musikepochen), die im Unterricht in Musikerziehung

durchgenommen werden.

Fortsetzung der technischen Übungen.“

11. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt C (Freigegenstände) wird im Freigegenstand

„Instrumentaluntericht“ vor der Überschrift „Didaktische Grundsätze“ eingefügt

„Klavier

Akkordeon

Querflöte

Violine

Lehrstoff

5. Klasse

Festigung des im jeweiligen Pflichtgegenstand angeführten Lehrstoffes.

Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.

Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.

Repertoireerweiterung im Hinblick auf den Einsatz im künftigen Berufsfeld.

Förderung des selbständigen kreativen Gestaltens.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.“

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