Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
428_1991 AT

428. Kundmachung: Aufhebung des § 8 Abs. 3 vorletzter Satz des Finanzausgleichsgesetzes 1989 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 428. Kundmachung: Aufhebung des § 8 Abs. 3 vorletzter Satz des Finanzausgleichsgesetzes 1989 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 27. Juni 1991, G 158 —162/91.-24, dem

Bundeskanzler zugestellt am 10. Juli 1991, § 8

Abs. 3 vorletzter Satz des Finanzausgleichsgesetzes

1989, BGBl. Nr. 687/1988, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →